Ziel 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Die Stadt Nürnberg hilft aktiv bei der Verringerung aller Formen der Gewalt und der gewaltbedingten Sterblichkeit, der Prävention und Bekämpfung aller Formen von Kriminalität, dem Aufbau leistungsfähiger, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen sowie der Förderung demokratischer, inklusiver und partizipativer Entscheidungsfindung.
Der Indikator gibt die Anzahl an registrierten Straftaten pro 1.000 Einwohner (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen) im Stadtgebiet Nürnberg an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine friedliche Gesellschaft und starke Institutionen sind elementar für die nachhaltige Entwicklung einer Stadtgesellschaft. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Entwicklung von gewaltsam ausgetragenen Konflikten sowie sonstigen Straftaten im Stadtgebiet zu monitoren und zu spezifizieren, in welchem Kontext (z.B. organisierte Kriminalität, Gewaltkriminalität, Jugendkriminalität, Straßenkriminalität) die Straftaten erfolgen.
SDG-Ziel
SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Unterziel
Bekämpfung von Kriminalität
Erhebungsmethodik und Datenqualität
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert und statistisch aufbereitet. Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Kriminalitätsentwicklung insgesamt sowie auch einzelner Delikte und Deliktsgruppen. Nicht in der PKS enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die Daten aus der PKS sind sehr valide und werden jedes Jahr vom Polizeipräsidium Mittelfranken zur Verfügung gestellt. Zur Gesamtbewertung des Unterziels "Bekämpfung von Kriminalität" muss neben dem Indikator "Straftaten" mindestens auch der Indikator "Aufklärungsquote" betrachtet werden.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Senkung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Insgesamt bewegen sich die für das Jahr 2023 registrierten Straftaten im Stadtgebiet Nürnberg im Zehnjahresmittel. Die Zahlen der Corona-Pandemie-Jahre 2020/2021 weichen signifikant von den Daten der letzten 10 Jahre ab.
Berechnungsformel
Anzahl der registrierten Straftaten pro 1.000 EW im Stadtgebiet Nürnberg (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen)
16_002Aufklärungsquote Straftaten (ohne AufenthG) im Stadtgebiet Nürnberg
Trend: Vorteilhafte Entwicklung (steigt)
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der registrierten Straftaten bei denen eine tatverdächtigte Person ermittelt werden konnte (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen), an allen registrierten Straftaten (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen) dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine friedliche Gesellschaft und starke Institutionen sind elementar für die nachhaltige Entwicklung einer Stadtgesellschaft. Aus diesem Grund ist es wichtig, neben den Straftaten im Stadtgebiet auch die Aufklärungsquote zu monitoren. Eine hohe Aufklärungsquote für Straftaten stärkt das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen.
SDG-Ziel
SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Unterziel
Bekämpfung von Kriminalität
Erhebungsmethodik und Datenqualität
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle polizeilich erfassten Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht, die innerhalb eines Jahres bekannt wurden, registriert und statistisch aufbereitet. Die PKS enthält entsprechend auch die Aufklärungsquote zu den erfassten Straftaten.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die Daten aus der PKS sind sehr valide und werden jedes Jahr vom Polizeipräsidium Mittelfranken zur Verfügung gestellt. Zur Gesamtbewertung des Unterziels "Bekämpfung von Kriminalität" muss neben dem Indikator "Aufklärungsquote" mindestens auch der Indikator "Straftaten" betrachtet werden.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Erhöhung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Die Aufklärungsquote im Stadtgebiet Nürnberg liegt auch weiterhin über dem bayernweiten Durchschnittswert von 65,2%.
Berechnungsformel
(Anzahl der registrierten Straftaten (ohne AufenthG), bei denen eine tatverdächtigte Person ermittelt werden konnte / Anzahl der registrierten Straftaten (ohne AufenthG)) * 100
Der Indikator stellt den Anteil der Wahlberechtigten, die via Urnen- oder Briefwahl tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, an allen Wahlberechtigten bei der jeweiligen Kommunalwahl (Stadtratswahl) dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl ist für eine größere Einflussnahme auf Nachhaltigkeitsthemen auf kommunaler Ebene wünschenswert, u.a. da politische Entscheidungen eine höhere Legitimität erfahren und ein großes Spektrum der Bevölkerung repräsentiert wird. Gleichzeitig fördert eine hohe Wahlbeteiligung Transparenz und signalisiert eine große Rechenschaftspflicht der Kommunalpolitik gegenüber den Bürger*innen.
SDG-Ziel
SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Unterziel
Erhöhung der demokratischen Partizipation
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Auswertungen aus der sogenannten repräsentativen Wahlstatistik, bei der in Auswahlbezirken separat mit den Buchstaben A-M gekennzeichnete Stimmzettel ausgegeben werden, erlauben eine differenziertere Analyse des Wahlverhaltens und der Wahlbeteiligung nach Altersgruppen und Geschlecht. Es werden alle Wähler*innen aus Urnen- und Briefwahl ins Verhältnis gesetzt zu den Wahlberechtigten gemäß Wählerlistenabschluss. Die Datenqualität ist in beiden Fällen sehr hoch.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind grundsätzlich alle Unionsbürger*innen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Monaten in Nürnberg mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Art. 1 und 2 GLKrWG). Im Umkehrschluss bedeutet das für eine Stadt der Vielfalt wie Nürnberg, dass ein großer Teil der hier wohnhaften Bevölkerung nicht wahlberechtigt ist und somit nicht unmittelbar an der politischen Gestaltung der Stadt mitwirken kann. Anders als in Bayern gilt in anderen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, ein aktives Wahlrecht bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren.
Variabilität/Zäsuren/Datensprünge
keine
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Erhöhung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Die Wahlbeteiligung nahm rückblickend auf die letzten Jahrzehnte bei den Nürnberger Kommunalwahlen stetig ab. Im Jahr 2020 steigerte sich die Wahlbeteiligung gegenüber 2014 (44,3%) um 2,7 Prozentpunkte auf 47%. Über einen längeren Zeitraum ist die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen aber merklich gesunken.
Berechnungsformel
(Anzahl der Wähler*innen / Anzahl der Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl insgesamt) * 100
Einheit
%
Quelle
Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung
16_004Schwerbehindertenquote der Stadtverwaltung Nürnberg
Trend: Keine eindeutige Entwicklung
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte/ sonstige anrechnungsfähige Beschäftigte an allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Nürnberg dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Private und öffentliche Arbeitgeber sind gem. § 154 SGB IX verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Es muss Ziel einer nachhaltigen Stadtgesellschaft sein, Menschen mit Behinderung und ihnen Gleichgestellte eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Stadt Nürnberg möchte hier mit gutem Beispiel vorangehen.
SDG-Ziel
SDG 16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Unterziel
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Es werden alle von den Mitarbeitenden im Laufe ihres Berufslebens vorgelegten Nachweise dokumentiert und im städtischen Personalwirtschaftssystem erfasst. Eine Schwerbehinderteneigenschaft kann bezogen auf ein Arbeits-/Dienstverhältnis z.B. Auswirkung auf die Urlaubsdauer (Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) oder den Zeitpunkt der Verrentung/Ruhestandsversetzung haben. Diese Quoten werden jeweils zum Stichtag des 31.12. erhoben.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Mitarbeiter*innen sind nicht verpflichtet, bei ihrer/m Arbeitgeber/Dienstherr*in die Schwerbehinderteneigenschaft offen zu legen. Nur wenn der Nachweis über eine Schwerbehinderung/ Gleichstellung - freiwillig - vorgelegt wird, kann eine entsprechende Dokumentation und Erfassung im städtischen Personalwirtschaftssystem erfolgen.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Langfristige Stabilität
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Die Stadt Nürnberg erfüllt die gesetzlich vorgegebene Pflichtquote von 5 % und hält diese seit Jahren stabil auf einem Niveau in Höhe von 9 bis 10 %.
Berechnungsformel
Die Ermittlung der Schwerbehindertenquote zum Stichtag erfolgt aufgrund der Vorgaben in den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs, Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - SGB IX; vgl. §§ 154ff. SGB IX
Einheit
%
Quelle
Datenerfassung der Schwerbehinderteneigenschaften auf Basis nachprüfbarer Unterlagen (Bescheid oder Schwerbehindertenausweis jeweils in Kopie) im städtischen Personalwirtschaftssystem.
Zielwert Erläuterung
Bei der Stadt Nürnberg gibt es keinen Zielwert. Grundsätzlich ist aber eine stetige Haltung des Niveaus der vergangenen Jahre angestrebt. Gesetzlich vorgegebener Mindestwert i.H.v. 5%.