Definition
Der Indikator gibt die Anzahl der neu geschaffenen geförderten Mietwohnungen pro Jahr an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Das Recht auf Wohnen und die Verpflichtung der Gemeinden wie Nürnberg, die Bevölkerung mit angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, ist in der Bayerischen Verfassung, Artikel 106 festgelegt. Der Bau von Mietwohnungen wird im Bayerischen Wohnungsbauprogramm durch den Stab Wohnen im städtischen Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat gefördert. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen der geförderten Wohnungen ermöglichen dem städtischen Sozialamt die Unterbringung von Haushalten, die sich nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Der Indikator besagt, wieviele neue Mietwohnungen jährlich gefördert werden. Um den Indikator einordnen zu können, ist es u.a. erforderlich, den neuen geförderten Wohnungen den Wohnungsbestand gegenüberzustellen, der jährlich aus der Bindung fällt. Seit den 1980er Jahren z.B. sank die Zahl der geförderten Wohneinheiten (WE) von rd. 86.000 auf nunmehr rd. 17.000 WE. Die jährlich neu geförderten Wohnungen können den Rückgang tatsächlich bestenfalls ausgleichen, häufig jedoch nur abfedern. Damit ist es nicht möglich, das Angebot, wie es die Nachfrage verlangt, auszuweiten, wie es ein positiver, steigender Indikator möglicherweise vermuten liesse. Der Zuwachs ist also nur ein Teilaspekt.