Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Nachhaltigkeitsmonitoring

Ziel 01 – Keine Armut

SDG 1 Icon Keine Armut © 17ziele.de

Für die Stadt Nürnberg sind Prävention und Bekämpfung von Armut ein wichtiges Ziel. Die Stadt informiert umfassend über Leistungsansprüche und Angebote, schafft Teilhabeangebote, die nichts oder wenig kosten, vernetzt Akteure, die mit dem Thema befasst sind, gibt Mittel für Projekte und unterstützt finanziell, um Zugänge zu Angeboten zu ermöglichen.

    Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums

    01_001Mindestsicherungsquote

    Trend: Keine Bewertung möglich

    Definition

    Der Indikator stellt den Anteil der Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg dar. Zu den Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


    Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz

    Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Mindestsicherungsquote zeigt an, wie hoch der Anteil der Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben. Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt und die betroffenen Personen unterstützt werden, wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.

    • SDG-Ziel

      SDG 01 - Keine Armut

    • Unterziel

      Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums

    • Erhebungsmethodik und Datenqualität

      Vollerhebung von Personen, die einen Antrag auf Hilfeleistung gestellt haben, und Vollerhebung von in Nürnberg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner*innen. Leistungsberechtigte nach 4. Kapitel SGB XII in Zuständigkeit des Bezirks Mittelfranken sind hier nicht inbegriffen. Die Datenqualität ist als sehr gut zu bewerten.

    • Grenzen der Aussagekraft des Indikators

      In die Quote fließen die hilfebedürftigen Personen ein, die Leistungen beantragt haben und beziehen. Diejenigen Personen, die trotz möglichem Bedarf keine Leistungen beantragt haben, können von der Statistik nicht erfasst werden.

    • Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung

      Nicht bewertbar

    • Kommentar zur Veränderungsrichtung

      Grundsätzlich erscheint eine Abnahme wünschenswert. Durch Maßnahmen zur Bekämpfung einer Dunkelziffer, veränderte Zugangsvoraussetzungen oder externe Effekte wie z.B. Flucht vor kriegerischen Auseinandersetzungen, kann sich die Quote jedoch auch erhöhen, ohne dass sich die Gesamtlage vor Ort veschlechtert hat. Eine eindeutige Veränderungsrichtung lässt sich somit nicht bewerten.

    • Berechnungsformel

      Gesamt: (Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen / Anzahl der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz) * 100 Frauen: (Empfängerinnen von Mindestsicherungsleistungen / Anzahl der Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz) * 100 Männer: (Empfänger von Mindestsicherungsleistungen / Anzahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz) * 100 Die Daten beziehen sich jeweils auf das Jahresende.

    • Einheit

      %

    • Quelle

      Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik; Sozialamt Stadt Nürnberg; Einwohnermeldeamt, Registerabzug

    Weitere Informationen

    01_002Mindestsicherungsquote – unter 18 Jahre

    Trend: Keine Bewertung möglich

    Definition

    Der Indikator stellt den Anteil der unter 18-jährigen Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an den unter 18-jährigen Einwohner*innen Nürnbergs dar. Zu den Empfänger*innen von Mindessicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


    Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz

    Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Mindestsicherungsquote der unter 18-Jährigen zeigt an, wie hoch der Anteil junger Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben. Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt. Dies gilt in besonderer Weise für betroffene junge Menschen, damit aus einer Kindheit und Jugend mit finanziellen Einschränkungen keine lebenslange Benachteiligung folgt.

    • SDG-Ziel

      SDG 01 - Keine Armut

    • Unterziel

      Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums

    • Erhebungsmethodik und Datenqualität

      Vollerhebung von Personen, die einen Antrag auf Hilfeleistung gestellt haben, und Vollerhebung von in Nürnberg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner*innen. Leistungsberechtigte nach 4. Kapitel SGB XII in Zuständikgiet des Bezirks Mittelfranken sind hier nicht inbegriffen. Die Datenqualität ist als sehr gut zu bewerten.

    • Grenzen der Aussagekraft des Indikators

      In die Quote fließen die hilfebedürftigen Personen ein, die Leistungen beantragt haben und beziehen. Diejenigen Personen, die trotz möglichem Bedarf keine Leistungen beantragt haben, können von der Statistik nicht erfasst werden.

    • Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung

      Nicht bewertbar

    • Kommentar zur Veränderungsrichtung

      Grundsätzlich erscheint eine Abnahme wünschenswert. Durch Maßnahmen zur Bekämpfung einer Dunkelziffer, veränderte Zugangsvoraussetzungen oder externe Effekte wie z.B. Flucht vor kriegerischen Auseinandersetzungen, kann sich die Quote jedoch auch erhöhen, ohne dass sich die Gesamtlage vor Ort veschlechtert hat. Eine eindeutige Veränderungsrichtung lässt sich somit nicht bewerten.

    • Berechnungsformel

      (Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen unter 18 Jahre / Anzahl der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz unter 18 Jahre) * 100 Die Daten beziehen sich jeweils auf das Jahresende.

    • Einheit

      %

    • Quelle

      Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik; Sozialamt Stadt Nürnberg; Einwohnermeldeamt, Registerabzug

    Weitere Informationen

    01_003Mindestsicherungsquote – 65 Jahre und älter

    Trend: Keine Bewertung möglich

    Definition

    Der Indikator stellt den Anteil der ab 65-jährigen Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an den ab 65-jährigen Einwohner*innen Nürnbergs dar. Zu den Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


    Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz

    Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Mindestsicherungsquote der ab 65-Jährigen zeigt an, wie hoch der Anteil der älteren Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben. Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt und die betroffenen Personen unterstützt werden, wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.

    • SDG-Ziel

      SDG 01 - Keine Armut

    • Unterziel

      Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums

    • Erhebungsmethodik und Datenqualität

      Vollerhebung von Personen, die einen Antrag auf Hilfeleistung gestellt haben, und Vollerhebung von in Nürnberg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner*innen. Leistungsberechtigte nach 4. Kapitel SGB XII in Zuständigkeit des Bezirks Mittelfranken sind hier nicht inbegriffen. Die Datenqualität ist als sehr gut zu bewerten.

    • Grenzen der Aussagekraft des Indikators

      In die Quote fließen die hilfebedürftigen Personen ein, die Leistungen beantragt haben und beziehen. Diejenigen Personen, die trotz möglichem Bedarf keine Leistungen beantragt haben, können von der Statistik nicht erfasst werden.

    • Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung

      Nicht bewertbar

    • Kommentar zur Veränderungsrichtung

      Grundsätzlich erscheint eine Abnahme wünschenswert. Durch Maßnahmen zur Bekämpfung einer Dunkelziffer, veränderte Zugangsvoraussetzungen oder externe Effekte wie z.B. Flucht vor kriegerischen Auseinandersetzungen, kann sich die Quote jedoch auch erhöhen, ohne dass sich die Gesamtlage vor Ort veschlechtert hat. Eine eindeutige Veränderungsrichtung lässt sich somit nicht bewerten.

    • Berechnungsformel

      (Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen ab 65 Jahre / Anzahl der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz ab 65 Jahre) * 100 Die Daten beziehen sich jeweils auf das Jahresende.

    • Einheit

      %

    • Quelle

      Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik; Sozialamt Stadt Nürnberg; Einwohnermeldeamt, Registerabzug

    Weitere Informationen

    Versorgung von Wohnungs- und Obdachlosen mit Wohnraum

    01_004Dichte der Wohnungs- und Obdachlosigkeit

    Trend: Keine Bewertung möglich

    Definition

    Der Indikator gibt auf je 1.000 Einwohner*innen bezogen an, wie vielen wohnungslosen bzw. obdachlosen Personen am Stichtag 31. Januar Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt wurden. Dies sind sog. ordnungsrechtlich untergebrachte Personen (Obdachlosenwohnungen, Obdachlosenpensionen, Notschlafstellen) und Personen, die im Rahmen von Maßnahmen nach den §§ 67 ff SGB XII in ambulanten ("Betreutes Wohnen") oder stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.


    Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz

    Das Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten dient der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse nach Schlaf und Sicherheit sowie sozialer Integration. Sog. ordnungsrechtliche Unterbringungen dienen zudem der Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    • SDG-Ziel

      SDG 01 - Keine Armut

    • Unterziel

      Versorgung von Wohnungs- und Obdachlosen mit Wohnraum

    • Erhebungsmethodik und Datenqualität

      eigene Erhebung Sozialamt der Stadt Nürnberg

    • Grenzen der Aussagekraft des Indikators

      Anerkannte Geflüchtete, die noch in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften wohnen und deren dortiger Aufenthalt in Bayern geduldet ist, sind im Indikator nicht enthalten. Nicht berücksichtigt werden desweiteren Personen, bei denen die Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit durch gezielte Intervention beendet wurde (Sozialimmobilien, Housing First).

    • Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung

      Nicht bewertbar

    • Kommentar zur Veränderungsrichtung

      Eine Bewertung des Trends ist hier nicht möglich, da verschiedene Faktoren in verschiedene Richtungen auf den Indikator Einfluss nehmen, so z.B. die Anzahl der Obdachlosen, die Inanspruchnahme der Einrichtungen oder als Basisgröße, alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Nürnberg.

    • Berechnungsformel

      ((Anzahl der Personen in Obdachlosenpensionen, Obdachlosenwohnungen und Notschlafstellen + Anzahl der Personen, die im Rahmen von Maßnahmen nach den §§ 67 ff SGB XII in ambulanten ("Betreutes Wohnen") oder stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind) / (Anzahl der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz)) * 1.000

    • Einheit

      Anzahl/1.000 EW

    • Quelle

      eigene Erhebung Sozialamt der Stadt Nürnberg

    Weitere Informationen

    Stärkung sozialer Teilhabechancen

    01_005Reichweite des Nürnberg-Passes

    Trend: Vorteilhafte Entwicklung (steigt)

    Definition

    Der Indikator stellt den Anteil der Nürnberg-Pass-Inhaber*innen an allen Nürnberg-Pass-Berechtigten dar.


    Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz

    Die Stadt Nürnberg unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“. Dieser berechtigt unter anderem zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten, in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und im öffentlichen Nahverkehr. Der Nürnberg-Pass bietet vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie z.B. in Kindertagesstätten und in der Schule besser zu fördern und Teilhabechancen zu stärken.

    • SDG-Ziel

      SDG 01 - Keine Armut

    • Unterziel

      Stärkung sozialer Teilhabechancen

    • Erhebungsmethodik und Datenqualität

      Vollerhebung durch Datenbankauswertung

    • Grenzen der Aussagekraft des Indikators

      In die Quote fließen nur hilfebedürftige Personen ein, die Leistungen beziehen und den Nürnberg-Pass beantragt haben. Über die tatsächliche Nutzungshäufigkeit des Nürnberg-Passes macht die Quote keine Aussage.

    • Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung

      Erhöhung

    • Kommentar zur Veränderungsrichtung

      Um Menschen mit geringem Einkommen auch die Teilhabe an verschiedenen Angeboten im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und Öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen, ist es wünschenswert und nachhaltig für die Betroffenen, dass möglichst viele potentiell Berechtigte dieses Angebot nutzen.

    • Berechnungsformel

      (Anzahl der Inhaber*innen des Nürnberg-Pass/ Anzahl der Anspruchsberechtigten des Nürnberg-Pass) * 100 Die Daten beziehen sich jeweils auf das Jahresende.

    • Einheit

      %

    • Quelle

      eigene Erhebung des Sozialamts der Stadt Nürnberg

    Weitere Informationen