Für die Stadt Nürnberg sind gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse, gesundheitliche Chancengerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrem rechtlichen Status und ihrer sozialen Lage wichtige Bestandteile ihrer Stadtentwicklungspolitik.
03_001Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U1-U9
Trend: Keine eindeutige Entwicklung
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Kinder dar, die eine vollständige Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dokumentieren können.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird bei Vorliegen des Untersuchungsheftes erfasst, welche der kinderärztlich durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt wurden. Die Teilnahme an den Untersuchungen U1-U9 ist für die Eltern mit ihrem Kind verpflichtend, wird in Bayern jedoch nicht kontrolliert. Der Anteil der Kinder, die an allen Untersuchungen teilgenommen haben, ist ein Indikator für das frühzeitige Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Verbesserung der Kindergesundheit
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Für alle Früherkennungsuntersuchungen wird registriert, ob eine Teilnahme nachgewiesen werden kann. Der Indikator berechnet sich aus dem Anteil der Kinder, für welche eine Teilnahme an allen Früherkennungsuntersuchungen nachgewiesen werden kann.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die letztendliche Kindergesundheit liegt im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten, die Teilnahmeanzahl an den Vorsorgeuntersuchungen hat per se keine Aussagekraft über den tatsächlichen Gesundheitszustand des Kindes.
Variabilität/Zäsuren/Datensprünge
Im Jahr 2019 wurde die Erhebung der Daten geändert. Eine Vergleichbarkeit der Werte mit den Vorjahren ist daher nicht zulässig.
Während der Jahre 2020-2022 wurde aufgrund der Corona-Pandemie die Schuleingangsuntersuchung nur eingeschränkt durchgeführt:
Die Vorsorgeuntersuchungen U7-U9 konnten bis zu 12 Monate später durchgeführt werden (z.B.: U9 statt zwischen dem 60.-64. Lebensmonat verlängert bis zum 76. Lebensmonat), um Eltern und Kinderärzt*innen zu entlasten. Für diesen Zeitraum werden daher keine Daten berechnet.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Erhöhung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Aufgrund der geringen Datenlage (im Jahr 2019 wurde die Erhebung der Daten geändert) kann noch keine Aussage zu Trends gemacht werden.
Berechnungsformel
(Anzahl der Kinder, die eine vollständige Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dokumentieren können
/ Anzahl der Kinder bis 6 Jahre )
* 100
Der Indikator gibt die Anzahl der infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung gestorbenen Personen je 100.000 Einwohner an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Gesundheit und Wohlergehen schließen alle Menschen ein. Die Förderung der psychischen Gesundheit ist ein elemantarer Baustein zur Reduzierung von Selbsttötungen. Die Stadt Nürnberg hat sich dieser Verpflichtung mit einigen Aktivitäten angenommen, u.a. zahlreichen Angeboten der Gesundheitsförderung im Gesundheitsamt. Fach- und Beratungsstellen wie der Sozialpsychiatrische Dienst, Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen unterstützen in belasteten Lebenssituationen und akuten Krisen.
Hinweis:
Wenn es Ihnen nicht gut geht oder Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Das können Freunde oder Verwandte sein, es gibt aber auch Hilfsangebote. Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos, mehrsprachig und rund um die Uhr unter 0800/655 3 000 erreichbar.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Gewährleistung eines gesunden Lebens
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Die Daten werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik ausgewertet, nachdem die Todesbescheinigungen vom jeweiligen Standesamt an das entsprechende Gesundheitsamt zur Überprüfung gesandt wurden. Die zweifelsfreie Feststellung des Suizid ist abhängig vom Arzt/von der Ärztin, der/die den Tod feststellt.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Eine Aussage über die Gesamtheit der psychischen Gesundheit ist nicht möglich. Dazu müssten Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden.
Variabilität/Zäsuren/Datensprünge
Zur Vermeidung von Zufallsschwankungen werden seitens des Bayerischen Landesamts für Statistik Mittelwerte über fünf Jahre berechnet.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Senkung
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Eine sinkende Suizid-Rate ist auch ein Kennzeichen für die Resilienz einer Stadtgesellschaft gegenüber Krisen.
Berechnungsformel
Anzahl Suizidsterbefälle / Anzahl Einwohner * 100000
Einheit
Suizidfälle/100.000 EW
Quelle
Bayerisches Landesamt für Statistik; Einwohnermelderegister
Der Indikator gibt die Vollzeitäquivalente (VK) des Krankenhauspersonals des Ärztlichen Dienstes je 1.000 Behandlungstage an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Der Indikator ist ein Näherungswert zum Zugang stationärer medizinischer Versorgung in Nürnberg. Zugang zu stationärer Versorgung ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt Nürnberg. Entscheidend ist, dass dieser Indikator nicht die vorhandenen Betten, sondern das verfügbare Personal in Relation zu den Behandlungstagen setzt.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Zugangssicherung zu grundlegenden Gesundheitsdiensten für alle
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Durchschnittliche VK-Anzahl des betrachteten Ärztlichen Dienstes und Anzahl der vollstationären Behandlungstage (BT) aus der InEK Matrix. Die InEK Matrix wird in allen Krankenhäusern angewandt, so dass die Werte der einzelnen Häuser aggregiert und als VK/1.000 (BT) dargestellt werden können.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Der Indikator stellt nur ein Näherungswert zum Zugang stationärer medizinischer Versorgung in Nürnberg dar, da nicht alle Krankenhäuser mit einbezogen werden konnten. Im zeitlichen Verlauf wäre eine Veränderung - ggf. auch Absenkung des Indikators - nicht verwunderlich und auch nicht zwingend negativ zu werten, z.B. weil das Personal auch vermehrt für ambulante Behandlungen eingesetzt wird, die die stationären Fallzahlen und somit die Behandlungstage mindern.
Variabilität/Zäsuren/Datensprünge
Die Corona-Pandemie ist gesondert zu betrachten bzw. auszuklammern. Hier gab es deutlich weniger Behandlungstage; die personellen Ressourcen sind aber nicht entsprechend abgesenkt worden, um die Bekämpfung der Pandemie und die Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Nicht bewertbar
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Eine Verringerung des Indikatorwertes muss nicht zwingend negativ gewertet werden bzw. weist nicht automatisch auf eine schlechtere Versorgung hin.
Die zeitliche Entwicklung ist interessant für die Interpretation, und mögliche Erklärungsansätze müssen vor allem auch die Entwicklungen in der medizinischen Versorgung (z.B. Ambulantisierung, Technisierung, Skill-Mix) berücksichtigen.
Berechnungsformel
(Anzahl des Krankenhauspersonals des Ärztlichen Dienstes
/ Anzahl der Behandlungstage von Patienten im Krankenhaus)
* 1.000
Der Indikator gibt die Vollzeitäquivalente des Krankenhauspersonals, des Pflegedienstes, des Funktionsdienstes und medizinischen-technischen Dienstes je 1.000 Behandlungstage an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Der Indikator ist ein Näherungswert zum Zugang stationärer medizinischer Versorgung in Nürnberg. Zugang zu stationärer Versorgung ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt Nürnberg. Entscheidend ist, dass dieser Indikator nicht die vorhandenen Betten, sondern das verfügbare Personal in Relation zu den Behandlungstagen setzt.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Zugangssicherung zu grundlegenden Gesundheitsdiensten für alle
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Durchschnittliche VK-Anzahl des betrachtetes Personals und Anzahl der vollstationären Behandlungstage (BT) aus der InEK Matrix. Die InEK Matrix wird in allen Krankenhäusern angewandt, so dass die Werte der einzelnen Häuser aggregiert und als VK/1.000 (BT) dargestellt werden können.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Der Indikator stellt nur ein Näherungswert zum Zugang stationärer medizinischer Versorgung in Nürnberg dar, da nicht alle Krankenhäuser mit einbezogen werden konnten. Im zeitlichen Verlauf wäre eine Veränderung - ggf. auch Absenkung des Indikators - nicht verwunderlich und auch nicht zwingend negativ zu werten, z.B. weil das Personal auch vermehrt für ambulante Behandlungen eingesetzt wird, wodurch die die stationäre Fallzahl und somit die Behandlungstage vermindert werden.
Variabilität/Zäsuren/Datensprünge
Die Corona-Pandemie ist gesondert zu betrachten bzw. auszuklammern. Hier gab es deutlich weniger Behandlungstage; die personellen Ressourcen sind aber nicht entsprechend abgesenkt worden, um die Bekämpfung der Pandemie und die Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Nicht bewertbar
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Eine Verringerung des Indikatorwertes muss nicht zwingend negativ gewertet werden bzw. weist nicht automatisch auf eine schlechtere Versorgung hin.
Die zeitliche Entwicklung ist interessant für die Interpretation, und mögliche Erklärungsansätze müssen vor allem auch die Entwicklungen in der medizinischen Versorgung (z.B. Ambulantisierung, Technisierung, Skill-Mix) berücksichtigen.
Berechnungsformel
(Anzahl des Krankenhauspersonals des Pflegedienstes, Funktionsdienstes und medizinischen-technischen Dienstes
/ Anzahl der Behandlungstage von Patienten im Krankenhaus)
* 1.000
Der Indikator gibt die Anzahl der Pflegebedürftigen je 100 Einwohner*innen ab 65 Jahre an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Die Ermöglichung von Teilhabe und Unterstützung eines gesunden Lebens ist für alle Menschen jeden Alters ein wichtiges Anliegen kommunaler Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch die Sicherung bedarfsgerechter Pflegeangebote.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Zugangssicherung zu grundlegenden Gesundheitsdiensten für alle
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Die Pflegestatistik wird jedes ungerade Jahr durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhoben.
Die Daten der Einwohner*innen im Nenner basieren auf dem Einwohnemelderegister.
Stichtag für die Datenerhebung ist jeweils der 15.12. eines Jahres.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
In den Blick genommen wird hier nur die Pflegesituation der älteren Bevölkerung, die im Vergleich mit Jüngeren deutlich häufiger betroffen ist. Gleichwohl gibt es auch innerhalb der Gruppe der Älteren deutliche Unterschiede. Je älter, desto wahrscheinlicher wird die Pflegebedürftigkeit.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Nicht bewertbar
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Die Veränderungsrichtung der Pflegequote hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn weniger Menschen pflegebedürftig werden, da dies auf eine bessere allgemeine Gesundheit und Lebensqualität hinweisen würde. Allerdings wird die Pflegequote auch durch den demografischen Wandel beeinflusst. Mit einer alternden Bevölkerung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Menschen pflegebedürftig werden.
Berechnungsformel
((Anzahl der Empfänger*innen von Pflegegeldleistungen
+ Anzahl der Pflegebedürftigen ambulanter Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste)
+ Anzahl der Pflegebedürftigen stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime))
/ Anzahl der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz mit 65 Jahren und älter mit Hauptwohnsitz) * 100
Einheit
% (Anzahl/100 EW ab 65 Jahre)
Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohnermeldedaten Amt für Stadtforschung und Statistik
Der Indikator gibt die Anzahl der verfügbaren Pflegeheimplätze je 1.000 Einwohner*innen ab 65 Jahre an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Die Ermöglichung von Teilhabe und Unterstützung eines gesunden Lebens ist für alle Menschen jeden Alters ein wichtiges Anliegen kommunaler Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch die Sicherung bedarfsgerechter Pflegeangebote.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Zugangssicherung zu grundlegenden Gesundheitsdiensten für alle
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Die Pflegestatistik wird jedes ungerade Jahr durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhoben.
Stichtag für die Datenerhebung ist jeweils der 15.12. eines Jahres.
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die Pflege wird hier nur mit Blick auf stationäre Pflegekapazitäten betrachtet. Ambulante und häusliche Pflege sind nicht inbegriffen.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Nicht bewertbar
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Die Veränderungsrichtung ist nicht bewertbar, da es um eine bedarfsgerechte Versorgung geht, die von verschiedenen Faktoren abhängt. Neben der Pflegehäufigkeit spielt hier auch ein zunehmender Engpass durch verfügbares Fachpersonal hinein.
Inwieweit Plätze in Pflegeheimen tatsächlich verfügbar sind, hängt auch unmittelbar mit den Personalressourcen zusammen. Ein steigender Fachkräftemangel kann dazu führen, dass grundsätzlich vorhandene Plätze mitunter nicht belegt werden können.
Berechnungsformel
(Verfügbare Plätze in Pflegeheimen in Nürnberg / Einwohner*innen im Alter von 65 Jahren und mehr mit Hauptwohnsitz) * 1.000
Einheit
‰ (Anzahl/1.000 EW)
Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Einwohnermeldedaten Amt für Stadtforschung und Statistik
Verringerung von Erkrankungen durch Verunreinigungen von Luft und Wasser
03_007Trinkwasseruntersuchungen in städtisch genutzten Gebäuden
Trend: Keine Bewertung möglich
Definition
Der Indikator gibt die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen nach Trinkwasserverordnung von städtisch genutzten Gebäuden pro durchgeführter Untersuchung.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Sauberes Trinkwasser wirkt sich unmittelbar auf die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen aus. Ausschnittsweise werden die Ergebnisse der wichtigsten Substanzen (Blei, Koloniezahl 36, Legionellen), die untersucht werden, dargestellt.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Verringerung von Erkrankungen durch Verunreinigungen von Luft und Wasser
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Statistische Auswertung der Proben je Kalenderjahr im Vergleich mit jeweils gültigen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Einzelne Substanzen können nicht getrennt betrachtet / beurteilt werden. Privat / gewerblich genutzte Gebäude sind nicht Gegenstand der Erfassung. Die angegebenen Indikatoren liefern keine generelle Aussage zur Trinkwasserbelastung, sondern nur für den untersuchten Parameter. Bei Sanierungsfällen können Paramter deutlich von den Vorjahren abweichen, da dann gezielt und regelmäßig Untersuchungen zur Verbesserung durchgeführt werden.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Nicht bewertbar
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Die Veränderungsrichtung ist in ihrer Gänze nicht bewertbar, da die Messwerte der drei Substanzen unterschiedliche Verläufe haben.
Berechnungsformel
Grenzwertüberschreitungen pro Untersuchung
Einheit
%
Quelle
Laborinformationssystem (LIMS) der Umweltanalytik Nürnberg
Grenzwert Erläuterung
Der Grenzwert für Blei liegt bei 0,01 mg/l (ab 12.01.2028 neuer Grenzwert: 0,005 mg/l). Der Grenzwert für Koloniezahl bei 36° C liegt bei 100 KbE/ml. Bei Legionellen gilt als Grenzwert der Technische Maßnahmenwert: 100 KbE/100ml (muss unterschritten werden).
03_008Raumluftuntersuchungen in städtisch genutzten Gebäuden
Trend: Keine Bewertung möglich
Definition
Richtwertüberschreitungen pro untersuchtem Raum bei Raumluftuntersuchungen in städtisch genutzten Räumen
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine gute Raumluft wirkt sich unmittelbar auf die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen aus.
In Innenräumen ist insbesondere nach Renovierungs-, Sanierungs- oder Baumaßnahmen eine Belastung der Raumluft mit VOC möglich. Bei VOC (= Volatile Organic Compounds) handelt es sich um gas- und dampfförmige Stoffe, die von verschiedensten Materialien an die Luft abgegeben werden. Quellen sind beispielsweise Bauprodukte, wie Wandfarben, Holzbauplatten oder Kleber, Ausstattungsprodukte wie Teppiche, Linoleumböden oder Akustikelemente, aber auch Produkte des täglichen Bedarfs wie Kosmetika, Reinigungsmittel oder Bastelutensilien.
Vom Umweltbundesamt werden Richtwerte für die Beurteilung der Raumluftqualität herausgegeben. Der RW I beschreibt dabei die unbedenkliche Konzentration eines Schadstoffs in der Innenraumluft, bei dessen Einhaltung oder Unterschreitung nach gegenwärtigem Forschungsstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Eine Überschreitung des RW II weißt auf mögliche Gesundheitsrisiken hin.
SDG-Ziel
SDG 03 - Gesundheit und Wohlergehen
Unterziel
Verringerung von Erkrankungen durch Verunreinigungen von Luft und Wasser
Erhebungsmethodik und Datenqualität
Statistische Auswertung der Aufträge je Kalenderjahr im Vergleich mit jeweils gültigen und einschlägigen Raumluftrichtwerten (VOC-Einzelsubstanzen und Stoffgruppen, Richtwert I- bzw. Richtwert II-Überschreitungen)
Grenzen der Aussagekraft des Indikators
Die Anzahl der Raumluftmessungen auf VOC ist variabel, da sie abhängig vom Auftragseingang ist. Ausgewertet werden nur Freimessungen von Neubauten bzw. nach Umbauten, da nur hier eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Es werden nur städtische bzw. städtisch genutzte Liegenschaften betrachtet.
Für Nachhaltigkeit erforderliche Veränderungsrichtung
Nicht bewertbar
Kommentar zur Veränderungsrichtung
Gute Raumluft wirkt sich auf das Wohlergehen aus, so dass die Richtwertüberschreitungen minimiert werden sollten. Wegen der wechselnden Datenbasis (Untersuchung nur in Neubauten &nach Baumaßnahmen) ist die Erstellung von Zeitreihen bzw. Ableitung von langfristigen Entwicklungen jedoch nicht möglich.
Berechnungsformel
Gesamtzahl der Richtwertüberschreitungen eines Jahres bezogen auf die Anzahl der auf VOC untersuchten Räume. Dabei wird nach den beiden Richtwerten RW I und RW II unterschieden.
Einheit
Grenzwertüberschreitungen/Raum
Quelle
Laborinformationssystem (LIMS) der Umweltanalytik Nürnberg