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Nürnberg engagiert

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Sie leisten wertvolle gesellschaftliche Arbeit und erleben dabei sicher schöne und bewegende Momente. Doch Sie kennen wahrscheinlich auch Situationen, die Sie an Ihre Grenzen bringen oder Sie am Sinn Ihres Tuns zweifeln lassen. Freude und Frust liegen nah beieinander und spiegeln auch den Umgang der Öffentlichkeit mit dieser Thematik wider.

Damit Sie Ihr Engagement in diesem Spannungsfeld gut fortführen können, bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung, Raum und Zeit zum Reflektieren und Krafttanken an.

Viele Nürnbergerinnen und Nürnberger sind seit 2015 in der Integrationsarbeit engagiert. Manche von Ihnen erfüllen sicherlich die Bedingungen für die Bayerische Ehrenamtskarte Nürnberg. Wie die Beantragung funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Ein "erweitertes Führungszeugnis" wird nach §30a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach §72a des VIII. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Für Ehrenamtliche aus Helferkreisen wohnhaft in Nürnberg gibt es die Möglichkeit, einen Sammelantrag zu stellen. Im Merkblatt ist das Verfahren erklärt.

Viele Menschen mit Fluchterfahrung möchten sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Bei manchen gemeinnützigen Institutionen herrscht jedoch noch Unsicherheit über Regelungen und Gesetzeslage. Insbesondere dann, wenn Personen ehrenamtlich aktiv werden möchten, die sich noch im Asylverfahren befinden, geduldet sind oder eine unsichere Bleibeperspektive haben. Auch der Umgang mit Aufwandsentschädigung wirft Fragen auf. In diesem Fragenkatalog sollen die wichtigste Punkte geklärt werden.

In Nürnberg gibt es etliche Helferstrukturen, die sich für und mit Menschen mit Fluchterfahrung engagieren. Nehmen Sie Kontakt auf!

Broschüren, Flyer, Homepages und Apps - es gibt viel gutes Informationsmaterial für Geflüchtete und Ehrenamtliche. Die Übersicht zu wahren fällt da schwer.

Nach der Entscheidung des BAMF wechseln anerkannte Asylbewerber/-innen den Rechtskreis, vom AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) zum SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitssuchende).

Ob offene Treffpunkte oder Begegnungscafés, Sprachlernangebote und Deutschkurse oder sonstige Kultur-, Freizeit- und Unterstützungsangebote - es gibt in Nürnberg viele Möglichkeiten, neue Kontakte zu knüpfen und sich mit Menschen mit eigener Migrations- bzw. Fluchterfahrung auszutauschen.

Vom ausrangierten Kochtopf über Babystrampler bis zur Couchgarnitur. Sachspenden kann man in Nürnberg an vielen Stellen (in einwandfreiem Zustand!) abgeben. Die Spenden kommen allen Bedürftigen in Nürnberg zugute.

Die "Nürnberger Arbeitspapiere zu sozialer Teilhabe, bürgerschaftlichem Engagement und "Good Governance"" sind als Materialsammlung konzipiert, die die Bemühungen der Stadt Nürnberg und ihrer Partner im Themenfeld von sozialer Teilhabe, bürgerschaftlichem Engagement und "Good Governance" dokumentieren. Die Arbeitspapiere publizieren Konzepte, Berichte, Evaluationen und Übersichtspräsentationen aus den Themenfeldern des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg. Veröffentlicht werden sie als pdf-Dokumente und im Internet sowie ggf. durch Versand an Zielgruppen und als Anhänge an Newsletter. Sie stehen allen Interessierten (unter Angabe der Quelle) gerne zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Generell ist das Thema Versicherung nicht problematisch. In fast allen Fällen genießen Ehrenamtliche Versicherungsschutz. In dieser Handreichung ist der Versicherungsrahmen sowohl für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Nürnberg als auch für Asylbewerber-/innen dargestellt.

Am 19. Februar 2020 informierte die Ausländerbehörde Nürnberg Engagierte und Interessierte über Neuerungen für Asylbewerber und Geduldete hinsichtlich Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Die Unterlagen können bis Ende März 2020 heruntergeladen werden.

Anerkannte Asylbewerber/-innen dürfen aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen. Das gestaltet sich auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt zunehmend schwierig.