You can find information in English on the website below.
Local elections 2026<https://www.nuernberg.de/internet/eu_buero_e/aktuell_97277.html>
Die Kommunalwahlen und die EU
Am 8. März 2026 finden Kommunalwahlen in Bayern und Nürnberg statt. Doch was hat die EU mit den Kommunalwahlen zu tun? Brüssel ist doch weit weg?
Geographisch vielleicht, inhaltlich nicht! Europäische Gesetze und Ziele wie Digitalisierung, Klimaschutz oder Schutz vor Diskriminierung werden direkt hier in Nürnberg umgesetzt.
Mit der Online-Ausweisfunktion (eID) in Ihrem Personalausweis können Sie Behördengänge in Nürnberg digital erledigen, ob Wohnsitz anmelden oder Führerschein beantragen. Die sogenannte eIDAS-Verordnung der EU legt die Sicherheitsstandards für die eID fest.
Jedes Jahr mehr Trinkwasserbrunnen für alle! Das sieht der Hitzeaktionsplan vor, der vom Stadtrat entschieden wird. Er setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie um.
Sie sind von Diskriminierung betroffen? Dann kann Ihnen die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Nürnberg helfen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Menschen in Deutschland vor Diskriminierung schützt, beruht auf mehreren EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung. Der Stadtrat hat zum Beispiel auch einen Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ verabschiedet.
Die Kommune setzt also viele EU-Gesetze um und hat dabei oftmals noch Gestaltungsspielräume. Darüber entscheidet dann der Stadtrat.
Wer ist wahlberechtigt?
Bei den Kommunalwahlen sind neben deutschen Staatsangehörigen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens seit 8. Januar 2026 in Bayern wohnen und Ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen Sie am 8. März wählen. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis spätestens 15. Februar 2026 automatisch per Post.
Weitere Informationen rund um die anstehenden Kommunalwahlen finden Sie auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg.
Bei den Kommunalwahlen werden in Nürnberg eine Oberbürgermeisterin / ein Oberbürgermeister und die 70 Mitglieder für den Stadtrat gewählt.
Sie haben daher eine Stimme für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/ zum Oberbürgermeister und 70 Stimmen für die Wahl zum Stadtrat. Eine genaue Erläuterung des Wahlvorgangs finden Sie bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit.
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bietet das EUROPE DIRECT Nürnberg am 23. Februar 2026 eine Informationsveranstaltung "Wählen einfach erklärt - Kommunalwahlen 2026" an. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Die Stadt Nürnberg sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen aktiv als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten. Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt ist. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und Sie müssen bei Kommunalwahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft) haben. Mehr Informationen und den Link zur Anmeldung als Wahlhelfende finden Sie auf den Seiten des Wahlamts der Stadt Nürnberg.