Am 22. März 2026 findet die Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters in Nürnberg statt. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind wahlberechtigt, wenn sie dies bereits für die erste Wahl am 8. März waren.
The runoff election for mayor of Nuremberg will take place on March 22, 2026. EU citizens are also eligible to vote if they were already eligible to vote in the first election on March 8.
Die Kommunalwahlen und die EU
Am 8. März 2026 fanden Kommunalwahlen in Bayern und Nürnberg statt. Doch was hat die EU mit den Kommunalwahlen zu tun? Brüssel ist doch weit weg?
Geographisch vielleicht, inhaltlich nicht! Europäische Gesetze und Ziele wie Digitalisierung, Klimaschutz oder Schutz vor Diskriminierung werden direkt hier in Nürnberg umgesetzt.
Mit der Online-Ausweisfunktion (eID) in Ihrem Personalausweis können Sie Behördengänge in Nürnberg digital erledigen, ob Wohnsitz anmelden oder Führerschein beantragen. Die sogenannte eIDAS-Verordnung der EU legt die Sicherheitsstandards für die eID fest.
Jedes Jahr mehr Trinkwasserbrunnen für alle! Das sieht der Hitzeaktionsplan vor, der vom Stadtrat entschieden wird. Er setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie um.
Sie sind von Diskriminierung betroffen? Dann kann Ihnen die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Nürnberg helfen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Menschen in Deutschland vor Diskriminierung schützt, beruht auf mehreren EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung. Der Stadtrat hat zum Beispiel auch einen Aktionsplan „Queeres Nürnberg“ verabschiedet.
Die Kommune setzt also viele EU-Gesetze um und hat dabei oftmals noch Gestaltungsspielräume. Darüber entscheidet dann der Stadtrat.
Wer ist wahlberechtigt?
Bei den Kommunalwahlen sind neben deutschen Staatsangehörigen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens seit 8. Januar 2026 in Bayern wohnen und Ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, durften Sie am 8. März wählen und dürfen dies auch bei der Stichwahl am 22. März.
Ihre Wahlbenachrichtigung ist nach wie vor gültig. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie vor Ort im Wahllokal auch mit Ihrem Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger mit einem Identitätsausweis, oder mit Ihrem Reisepass wählen. Auch Briefwahl ist möglich. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie dies beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragen. Sofern bei der ersten Wahl auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, ist keine erneute Antragstellung notwendig. Dann werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.
Weitere Informationen rund um die Stichwahl und auch die Ergebnisse finden Sie auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg.
Bei den Kommunalwahlen werden in Nürnberg eine Oberbürgermeisterin / ein Oberbürgermeister und die 70 Mitglieder für den Stadtrat gewählt.
Sie haben daher eine Stimme für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/ zum Oberbürgermeister und 70 Stimmen für die Wahl zum Stadtrat. Eine genaue Erläuterung des Wahlvorgangs finden Sie bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit.
Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bot das EUROPE DIRECT Nürnberg am 23. Februar 2026 eine Informationsveranstaltung "Wählen einfach erklärt - Kommunalwahlen 2026" an.
Informationen in Leichter Sprache
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