Beruf und Gesundheit

Gut zu wissen


Unsere Themen

Naturheilkunde

Heilpraktiker

Um als Heilpraktiker*in in Nürnberg zu arbeiten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dasselbe gilt für die heilkundliche Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie. Wir informieren Sie zu allen Fragen rund um die Prüfung und das Antragsverfahren.


Eine Frau stellt Tabletten für einen alten Mann, der neben ihr sitzt und ihr zusieht.

Nicht-ärztliche Heilberufe und Krankenpflege

Wenn Sie in Nürnberg in einem nicht-ärztlichen Heilberuf selbstständig tätig sind oder gewerbliche Krankenpflege anbieten, sind Sie verpflichtet, diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Wir informieren Sie über die rechtlichen Bedingungen.


Logo der Apotheken

Apotheken

Apotheken in Nürnberg benötigen eine Betriebserlaubnis des Gesundheitsamts. Wenn Sie mehrere Filialen betreiben oder einen Versandhandel mit Medikamenten anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine separate Genehmigung.


Lebensmittelhygiene

Umgang mit Lebensmitteln

Wer im Beruf mit Lebensmitteln umgeht, muss über Hygienevorschriften Bescheid wissen. Der Nachweis dafür ist die Infektionsschutzbelehrung. Wir führen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch und informieren Sie über weitere rechtliche Grundlagen.


Werbung für Bordell

Prostitution

Wer in der Sexarbeit tätig sein möchte, benötigt eine Anmeldebescheinigung. Diese bekommen Sie nach einer gesundheitlichen und einer rechtlichen Beratung im Gesundheitsamt.


Gutachten

Amtsärztliche Gutachten

Für viele Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung wie beispielsweise beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde werden ärztliche Gutachten benötigt. Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes erstellen diese Gutachten für Sie.

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