Auf der Internet·seite geht es um das Zivil·schutz·zeichen.

Auf der Internet·seite geht es um das Zivil·schutz·zeichen.

Wir erklären hier:
Das müssen Sie über das Zivil·schutz·zeichen wissen.
Dieser Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Dieser Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Ein Land oder Bundes·land kann sagen:Wir möchten das Zivil·schutz·zeichen auch in Friedens·zeiten nutzen.Das muss die zuständige Behörde in dem Land vorher erlauben.
In Deutschland heißt die zuständige Behörde:
Bundes·amt für Bevölkerungs·schutz und Katastrophen·schutz.
In der Genfer Konvention stehen die Regeln:
So darf ein Land das Zivil·schutz·zeichen benutzen.
Die Genfer Konvention ist eine Vereinbarung
zwischen vielen Ländern auf der Welt.
Die Länder haben zugestimmt:
Im Fall von Krieg halten wir uns an bestimmte Regeln.Zum Beispiel greifen wir nicht die zivile Bevölkerung an.
Das Zivil·schutz·zeichen ist sehr wichtig.
Darum gibt es strenge Regeln für die Verwendung.
Hält sich ein Land nicht an die Regeln?
Und das Land benutzt das Zivil·schutz·zeichen falsch
oder ohne Erlaubnis?
Dann kann das Land eine Strafe bekommen.
Das Aussehen vom Zivil·schutz·zeichen darf nicht geändert werden.
Möchten Sie mehr über die Betreuungs·stellen
in Nürnberg wissen?
Dann klicken Sie hier:

Möchten Sie mehr über
die Katastrophen·schutz-Leucht·türme in Nürnberg wissen?
Dann klicken Sie hier:

Möchten Sie mehr über die Verwaltungs·anlauf·stellen
in Nürnberg wissen?
Dann klicken Sie hier:

Möchten Sie mehr über die Trinkwasser·versorgung
in Nürnberg wissen?
Dann klicken Sie hier:

Mehr Informationen über das Zivil·schutz·zeichen
finden Sie auf der Internet·seite
vom Bundes·amt für Bevölkerungs·schutz
und Katastrophen·schutz.
Hier finden Sie die Internet·seite:

Die Internet·seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Mehr Informationen zum Thema Bevölkerungs·schutz
finden Sie hier:

Die Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist vom Büro für Leichte Sprache
von der Lebens·hilfe Braunschweig.
Das ist die Adresse vom Büro für Leichte Sprache:
Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige GmbH
Fabrikstraße 1 F
38122 Braunschweig
Wer hat den Text in Leichter Sprache geprüft?
Die Prüf·gruppe von der Lebens·hilfe Braunschweig hat den Text geprüft.
Von wem sind die Bilder?
Das Bild vom Zivil·schutz·zeichen ist vom
Bundes·amt für Bevölkerungs·schutz und Katastrophen·schutz.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Den Text in Leichter Sprache haben wir im Januar 2023 neu gemacht.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.
