Es gibt Sammel·stellen für Garten·abfälle.
Die Sammel·stellen öffnen schon am 7. März 2026.
Das Wetter ist gerade schön.
Deshalb öffnen die Sammel·stellen früher.

Es gibt Sammel·stellen für Garten·abfälle.
Die Sammel·stellen öffnen schon am 7. März 2026.
Das Wetter ist gerade schön.
Deshalb öffnen die Sammel·stellen früher.

Die Sammel·stellen sind an verschiedenen Orten.
Zum Beispiel:
in Bauernfeind:
Schnorr·straße/Ecke Ebermayer Straße
in Langwasser:
Liegnitzer Straße / Einmündung Franz-Reichel-Ring
in Reichelsdorf:
Rehlinger·straße/Ecke Schalkhaußer Straße.
Die Sammel·stellen sind von Montag bis Samstag geöffnet.
Sie sind von 7 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
An Sonn·tagen und an Feier·tagen dürfen Sie keine Garten·abfälle dorthin bringen.

Es gibt auch Sammel·stellen mit Mitarbeitern.
Diese Sammel·stellen sind:
in Schafhof:
in der Otto-Kraus-Straße 10
in Gebersdorf:
in der Willstätter·straße 85
in Ziegelstein:
in der Andernacher·straße 18c.
Die Sammel·stellen sind von Dienstag bis Samstag geöffnet.
Sie sind von 9 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Aber nur Bürger aus Nürnberg dürfen Garten·abfälle bringen.
Sie dürfen nur eine bestimmte Menge an Garten·abfällen bringen.
Die Menge ist: 2 Kubik·meter pro Tag.Das heißt:
Sie dürfen nicht mehr als 2 Kubik·meter pro Tag bringen.Sie haben mehr als 2 Kubik·meter?
Dann müssen Sie die Menge zu einem privaten Verwerter bringen.
Das kostet Geld.

Manche Sachen sind keine Garten·abfälle.
Zum Beispiel:
behandeltes HolzBehandeltes Holz ist Holz mit Farbe oder Lack darauf.
Klein·tier·streuKlein·tier·streu ist zum Beispiel Streu aus dem Käfig von einem Hamster oder Meerschweinchen.
Küchen·abfälleKüchen·abfälle sind zum Beispiel Reste vom Essen oder Obst·schalen.
Wurzel·stöckeWurzel·stöcke sind die Wurzeln von Bäumen oder Sträuchern.
Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im März 2026 gemacht.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!