Für das Schuljahr 2025/2026 ist auch weiterhin eine 3-jährige Teilzeitausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger geplant. In dieser Ausbildungsform werden die Unterrichtszeiten voraussichtlich von 8:45 Uhr bis 13:45 Uhr eingerichtet (Arbeitszeiten an Praxistagen können davon abweichen).
Allgemeine Informationen zur Ausbildung finden sie unter „Ausbildung in Vollzeit“. In Details gibt es Abweichungen. So findet beispielsweise in der Teilzeitklasse keine Schulfahrt statt und die Kosten für Material, Kopien und Haftpflichtversicherung werden an die dreijährige Ausbildungszeit angepasst und entsprechend verteilt. Informationen zur Teilzeitausbildung erhalten Sie in den Telefonsprechstunden und den Infoveranstaltungen.
Bewerbung
Bitte machen Sie im Anschreiben Ihrer Bewerbung deutlich, dass Sie Interesse an der 3-jährigen Teilzeitform haben und begründen Sie dieses aussagekräftig (z. B. weil Sie Ihr/e minderjähriges/n Kind/er betreuen).
Ob diese Ausbildungsform an der B10 angeboten werden kann, hängt von der Bewerberzahl ab. Bewerberinnen und Bewerber, die sich ausschließlich für die Teilzeitform angemeldet haben, können, wenn diese nicht zustande kommt, leider nicht berücksichtigt werden. Geben Sie daher in Ihrer Bewerbung unbedingt an, ob diese alternativ auch für die 2-jährige Form gilt, falls keine Teilzeitklasse zustande kommt.