Die zweijährige Studienphase

An das sozialpädagogische Einführungsjahr schließt sich die zweijährige Studienphase an. Diese zeichnet sich durch vier Tage Unterricht pro Woche aus. Der theoretische Unterricht wird durch Begleitpraktika in zwei verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern ergänzt.
Des Weiteren werden Erfahrungen im Rahmen eines Schulpraktikums gesammelt.
Die in den zwei Jahren abzuleistenden Praktika werden nicht vergütet. Die Ausbildung kann jedoch durch das sogenannte Meister-BAföG gut gefördert werden.

Diese Ausbildungsphase endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.

Als Zulassungsvoraussetzung benötigen Sie entweder

  • einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zwei Jahren oder
  • eine Fach-/Hochschulreife oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) und
  • einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (entfällt bei einer einschlägigen Berufsausbildung oder SEJ).

Nach der Zusage für einen Schulplatz reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate) sowie
  • ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge (nicht älter als drei Monate)

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