Prüfungen des Augenoptikers
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen.
Teil 1 der Gesellenprüfung wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt und besteht aus dem Prüfungsbereich Instandsetzung von Sehhilfen.
Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt und besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
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Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille
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Augenoptische Versorgung
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Auge und Sehhilfe
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Wirtschafts- und Sozialkunde
In beiden Prüfungsbereichen erfolgen schriftliche Prüfungen.
Prüfende Stelle: Handwerkskammer
Infos der Handwerkskammer!
Hier gelangen Sie zu den Prüfungsterminen GP1 und GP2 der HWK-Mittelfranken.