Prüfungen einer ZFA
Die B 8 stellt nach der 10. und der 11. Kl. ein Jahreszeugnis aus, nach der 12. Kl. ein Abschluss- oder Entlassungszeugnis.
Halbjahreszeugnisse (wie an allgemein bildenden Schulen jeweils im Februar) gibt es an Berufsschulen nicht.
Als „zuständige Stelle“ nach dem Berufsbildungsgesetz führt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im Rahmen der dualen Berufsausbildung die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung durch. Prüfungsort ist der Ort der Berufsschule, wenngleich die Aufgaben bayernweit einheitlich von der BLZK in München erstellt werden.
Örtliche Prüfungsausschüsse unterstützen die BLZK in der Organisation und Durchführung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
An der Zwischenprüfung nehmen regelmäßig alle Schülerinnen der 11. Kl. teil; sie findet im April des 2. Ausbildungsjahres statt.
Prüfungsgebiete sind (bis auf weiteres):
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Durchführen von Hygienemaßnahmen und Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen (15 – 20 Aufgaben)
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Assistenz bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnahmen einschließlich Implantologie (15 – 20 Aufgaben)
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Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen (15 – 20 Aufgaben).
Etwa ein halbes Jahr vor Ende der Ausbildungszeit melden sich die Schülerinnen der 12. Kl. selbst (Anmeldeformulare von der B 8) bei der BLZK für die Abschlussprüfung an. Das vollständig ausgefüllte Berichtsheft ist der Anmeldung beizulegen. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Kammer.
Geprüft wird der gesamte Stoff aus drei Jahren Ausbildung in Berufsschule und Zahnarztpraxis in:
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Behandlungsassistenz
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Praxisorganisation
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Abrechnungswesen
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Droht bei schlechten Ergebnissen in der schriftlichen Prüfung das Nichtbestehen, findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt.
Etwa Ende Juli (Sommerprüfung) bzw. Mitte Februar (Winterprüfung) ist die gesamte Abschlussprüfung beendet. Bei Nichtbestehen kann sie zweimal wiederholt werden.
Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung stellt die BLZK das Prüfungszeugnis und den Fachangestelltenbrief aus.