Prüfungen einer TFA

Als „zuständige Stelle“ nach dem Berufsbildungsgesetz führt die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) im Rahmen der dualen Berufsausbildung die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung durch.

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die Vorlage des vom Ausbildenden unterschriebenen Ausbildungsnachweises. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Bayerische Landestierärztekammer.

An der Zwischenprüfung nehmen regelmäßig alle SchülerInnen im 2. Ausbildungsjahr teil. Sie findet in der Woche vor den Osterferien statt. Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit können die Zwischenprüfung bereits im 1. Ausbildungsjahr ablegen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 zur Ausbildungsverordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Zusätzlich können alle nach Ausbildungsverordnung zu vermittelnden Ausbildungsinhalte abgefragt werden.

Die Zwischenprüfung ist schriftlich in folgenden Prüfungsge-bieten durchzuführen:

  • Durchführung von Hygienemaßnahmen,
  • Schutzmaßnahmen vor Infektionskrankheiten und Tierseuchen
  • Erste Hilfe beim Menschen,
  • Materialbeschaffung und –verwaltung,
  • Information und Datenschutz

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

  • Behandlungsassistenz
  • Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
  • Infektionskrankheiten und Seuchenschutz
  • Strahlenschutz in der Tierheilkunde
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

1. Bereich Behandlungsassistenz

Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er bei der Diagnostik und Therapie Arbeitsabläufe planen und die Durchführung der Behandlungsassistenz beschreiben kann. Dabei soll er gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, tierphysiologische und tierpsychologische Aspekte, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Maß-nahmen der Praxishygiene berücksichtigen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche und wirtschaftliche Zusammen-hänge verstehen, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann.

2. Bereich Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse

Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er Praxisabläufe gestalten, den Arbeitsablauf systematisch planen und im Zusammenhang mit anderen Arbeitsbereichen darstellen kann.

Dabei soll er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigen.

3. Bereich Infektionskrankheiten und Seuchenschutz

Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Dabei soll er zeigen, dass er bei Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten, insbesondere von Tierseuchen unter Einhaltung rechtlicher Vorschriften Arbeitsabläufe planen und im Zusammenhang mit anderen Arbeitsbereichen darstellen kann.

4. Bereich Strahlenschutz in der Tierheilkunde

Der Prüfling soll zeigen, dass er Maßnahmen des Strahlenschutzes in der Tierheilkunde unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen beschreiben kann.

5. Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen kann.

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit hierüber ein Fachgespräch führen. Zusätzlich ist dem Prüfling eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen.

Bei Nichtbestehen kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Genauere Informationen zu den Prüfungsmodalitäten erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Landestierärztekammer.

Mehr zum Thema

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/berufsschule_8/pruefungen_tfa.html>