Die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Handwerkskammer, die aber das gesamte Prüfungswesen der Zahntechnikerinnung übertragen hat. Die Zahntechnikerinnung führt sowohl die Gesellenprüfung Teil I als auch Teil II durch (sogenannte gestreckte Abschlussprüfung). Die Prüfungstermine und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern (NBZI).
