Die Prüfungen eines Zahntechnikers

Die „zuständige Stelle“ nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Handwerkskammer, die aber das gesamte Prüfungswesen der Zahntechnikerinnung übertragen hat. Die Zahntechnikerinnung führt sowohl die Zwischen- als auch die Abschlussprüfungen durch.

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie das Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft).

Die praktische und theoretische Zwischenprüfung findet gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres, die praktische und theoretische Abschlussprüfung findet während des 4. Ausbildungsjahres statt.

Die jeweiligen Prüfungsinhalte sind in der Ausbildungsordnung für Zahntechniker aufgeführt.

Die Zwischenprüfung findet einmal jährlich, die Abschlussprüfung zweimal jährlich statt.

Sollten die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung so schlecht sein, dass das Nichtbestehen droht, so können diese Ergebnisse mit einer mündlichen Prüfung aufgebessert werden.

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann diese zweimal wiederholt werden.

Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung stellt die „zuständige Stelle“ ein Prüfungszeugnis und einen Gesellenbrief aus.

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