Anspruch auf Übernahme der monatlichen Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg haben Familien, die in Nürnberg wohnen und denen die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.

Zuschuss zu den Kosten der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Gebühr für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung stellen Sie als Personensorgeberechtigte/r bitte direkt bei der Abteilung Übernahme von Kinderbetreuungskosten des Jugendamts Nürnberg in der Dietzstraße 4. Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen kann die Gebühr teilweise oder ganz übernommen werden.
Der Antrag kann schriftlich oder einfach und sicher online gestellt werden. Wir empfehlen die Online-Antragstellung. Alle erforderlichen Informationen zur Antragstellung finden Sie hier:
Zuschuss zu den Kosten der Betreuung in Tagespflege
Die Anträge auf Zuschuss zu den Kosten der erforderlichen Betreuung eines Kindes in Tagespflege nimmt entweder die Vermittlungsstelle, das fmf-Familienbüro, oder das Jugendamt entgegen. Die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Einkommen- und Ausgabennachweise, werden vom Jugendamt geprüft.
