Leichte Sprache
bei der Stadt Nürnberg


Informationen zur Schul·anmeldung und zur Schul·pflicht 2026

In Nürnberg ist die Schul·anmeldung am 18. März 2026.
Die Anmeldung ist für das Schul·jahr 2026 / 2027.
Die Anmeldung ist von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Die Anmeldung ist in den Grund·schulen.

Die Stadt Nürnberg schreibt den Eltern von schul·pflichtigen Kindern einen Brief.
In dem Brief steht:Sie müssen Ihr Kind an der Schule anmelden.Schul·pflichtig heißt:Ein Kind muss in die Schule gehen.Diese Kinder sind schul·pflichtig:Die Kinder werden bis zum 30. September 2026 6 Jahre alt.

    Die Termine für die Schul·anmeldung und für die Untersuchung sind wichtig

    Eltern müssen zu diesen Terminen kommen.

    Sie können das Amt für Allgemein·bildende Schulen anrufen.
    Das Amt für Allgemein·bildende Schulen hat 2 Telefon·nummern:

    • 09 11 231 77 53 7

    • 09 11 231 14 17 3

    Sie können auch in den Grund·schulen anrufen.

    Symbol für: Telefon oder Telefon·nummer., Bild © Stadt Nürnberg

    Die Schul·eingangs·untersuchung

    Ihr Kind muss vor der Schule untersucht werden.
    Die Untersuchung heißt: Schul·eingangs·untersuchung.
    Das steht im Gesetz.
    Die Untersuchung macht der kinder·ärztliche und jugend·ärztliche Gesundheits·dienst vom Gesundheits·amt.
    Die Untersuchung macht der Gesundheits·dienst schon seit Oktober 2025.
    Die Untersuchung gibt es noch bis September 2026.


      Sie wollen Ihr Kind später in die Schule schicken?

      Vielleicht wollen Eltern ihr Kind erst im nächsten Jahr in die Schule schicken.
      Dann müssen sie einen Antrag machen.
      Der Antrag heißt: Zurück·stellung.
      Den Antrag können sie bei der Schul·anmeldung am 18. März 2026 machen.
      Der Antrag muss bis zum 10. April 2026 bei der Grund·schule sein.
      Die Schul·leitung entscheidet dann über den Antrag.
      Sie haben bis zum 10. April 2026 keinen Antrag geschickt?
      Dann muss Ihr Kind in die Schule gehen.

      Vielleicht haben Eltern schon einmal einen Antrag gemacht.
      Dann gilt der Antrag nur für 1 Jahr.Das heißt:
      Das Kind muss im nächsten Jahr in die Schule gehen.


        Der Einschulungs·korridor

        Manche Kinder werden zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. September 2026 6 Jahre alt.
        Für diese Kinder gibt es eine besondere Regelung.
        Diese Regelung heißt: Einschulungs·korridor.
        Eltern können entscheiden:Soll das Kind in diesem Jahr in die Schule gehen?Oder soll das Kind erst im nächsten Jahr in die Schule gehen?Dafür können sich Eltern beraten lassen.

          Sie können das Amt für Allgemein·bildende Schulen anrufen.
          Das Amt für Allgemein·bildende Schulen hat 2 Telefon·nummern:

          • 09 11 231 77 53 7

          • 09 11 231 14 17 3

          Sie können auch in den Grund·schulen anrufen.

          Symbol für: Telefon oder Telefon·nummer., Bild © Stadt Nürnberg

          Sie wollen Ihr Kind früher in die Schule schicken?

          Vielleicht wollen Eltern ihr Kind früher in die Schule schicken.
          Das geht auch manchmal.

          Manche Kinder werden zwischen dem 1. Oktober 2026 und dem 31. Dezember 2026 6 Jahre alt.
          Diese Kinder sind noch nicht schul·pflichtig.
          Aber diese Kinder können auch früher in die Schule gehen.
          Dafür müssen Eltern einen Antrag machen.
          Und sie müssen das Kind an der Schule anmelden.
          Dann prüft die Schule:Kann das Kind schon in die Schule gehen?

          Manche Kinder werden nach dem 31. Dezember 2026 6 Jahre alt.
          Diese Kinder brauchen ein Gutachten von einem Schul·psychologen.
          In dem Gutachten muss stehen:Das Kind kann gut am Unterricht mit·machen.Die Eltern können das Gutachten bei der Schul·anmeldung beantragen. 


            Wo soll Ihr Kind in die Schule gehen?

            Alle Kinder müssen in die Grund·schule in ihrem Schul·sprengel gehen.Ein Schul·sprengel ist ein bestimmtes Gebiet.Nur bei wichtigen persönlichen Gründen darf ein Kind in eine andere Schule gehen.
            Dafür muss man einen Antrag machen.
            Und die andere Schule muss noch Platz haben.

            Hier finden Sie noch mehr Informationen in Alltags·sprache:

            Das Amt für Allgemein·bildende Schulen hat 2 Telefon·nummern:

            • 09 11 231 77 53 7

            • 09 11 231 14 17 3

            Sie können auch in den Grund·schulen anrufen.

            Symbol für: Telefon oder Telefon·nummer., Bild © Stadt Nürnberg

            Sie wollen Ihr Kind in einer Ganz·tags·klasse anmelden?

            Dann bekommen Sie den Antrag am 18. März 2026 in Ihrer Sprengel·schule.
            Die Schule braucht den Antrag bis zum 23. März 2026.


              Sie wollen einen Antrag für eine Gast·schule machen?

              Dann bekommen Sie den Antrag am 18. März 2026 in Ihrer Sprengel·schule.
              Sie müssen den Antrag bis zum 31. März 2026 abgeben.

              Hier finden Sie noch mehr Informationen in Alltags·sprache:


              Hinweis zur Übersetzung in Leichte Sprache

              Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.


              Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

              Symbol für: Glossar., Bild © Stadt Nürnberg

              • Start·seite<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/>
              Das Bild zeigt das Symbol für: Home·page oder Start·seite., Bild © Stadt Nürnberg

              Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
              Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.

              Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
              Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
              Das bedeutet:
              Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

                Das Bild zeigt das Symbol für: Wichtige Information!, Bild © NN / Stadt Nürnberg

                Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
                Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
                Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.

                Von wem sind die Bilder?
                Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.

                Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
                Wir haben die Internet·seite im Februar 2026 gemacht.

                  Wichtig!

                  In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.

                  Zum Beispiel:
                  Schüler.

                  Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.

                  Wir meinen aber auch Frauen.
                  Und auch andere Geschlechter.

                  Zum Beispiel:
                  Im Text steht das Wort Schüler.
                  Ein Schüler kann ein Mann sein.
                  Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
                  Oder ein anderes Geschlecht haben.

                  Wir meinen immer alle Menschen!