Leichte Sprache
bei der Stadt Nürnberg


Der Wasser·cent kommt ab dem 1. Juli 2026

Im Bayerischen Wasser·gesetz gibt es etwas Neues: den Wasser·cent.
In dem Gesetz steht:Man muss für Wasser aus einem Brunnen Geld bezahlen.
Das Geld heißt: Wasser·cent.
Der Wasser·cent ist eine bestimmte Menge Geld.
Die Menge Geld ist immer gleich.
Die Menge Geld ist:
10 Cent für jeden Kubik·meter Grund·wasser.Ein Kubik·meter sind 1 Tausend Liter Wasser.

    Foto: 4 grüne Gieß·kannen hängen neben einem Brunnen., Bild © pixabay

    Wer muss den Wasser·cent bezahlen?

    Sie haben einen eigenen Brunnen?
    Und Sie benutzen das Wasser aus dem Brunnen?
    Dann müssen Sie den Wasser·cent bezahlen.

    Sie bekommen das Wasser von einem Wasser·versorger?
    Dann müssen Sie den Wasser·cent nicht bezahlen.
    Der Wasser·versorger bezahlt den Wasser·cent für Sie.

    Sie benutzen mehr als 5 Tausend Kubik·meter Grund·wasser im Jahr?
    Dann müssen Sie den Wasser·cent bezahlen.
    Sie benutzen weniger als 5 Tausend Kubik·meter Grund·wasser im Jahr?
    Dann müssen Sie den Wasser·cent nicht bezahlen.

    Im Jahr 2026 ist das ein bisschen anders:
    Sie benutzen mehr als 2.500 Kubik·meter Grundwasser vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026?
    Dann müssen Sie den Wasser·cent bezahlen.

      Symbol für: Wer muss bezahlen?, Bild © Stadt Nürnberg

      Wann muss man den Wasser·cent bezahlen?

      Zum 1. Mal muss man den Wasser·cent vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026 bezahlen.Das heißt:
      Der Wasser·cent ist für das Jahr 2026.
      Aber man bezahlt den Wasser·cent erst im Jahr 2027.

        Symbol für: Datum oder Termin., Bild © Stadt Nürnberg

        Woher weiß ich: So viel Grund·wasser benutze ich im Jahr?

        In einem Brief von der Behörde für Wasser·recht steht:So viel Grund·wasser benutzen Sie im Jahr.Der Brief heißt: Wasser·entnahme·bescheid.
        Vielleicht benutzen Sie mehr oder weniger Grund·wasser als in dem Schreiben steht.
        Dann können Sie der Behörde für Wasser·recht sagen:So viel Grund·wasser benutze ich wirklich im Jahr.Dafür brauchen Sie einen Beweis.
        Aber Sie müssen die Menge von dem Grund·wasser nicht messen.
        Dafür gibt es kein Gesetz.

          Symbol für: Frage., Bild © Stadt Nürnberg

          Sie müssen den Wasser·cent bezahlen?
          Dann können Sie der Kreis·verwaltungs·behörde sagen:So viel Wasser haben wir wirklich benutzt.Das können Sie bis zum 1. März 2027 machen.
          Dafür müssen Sie die Zähler·stände aufschreiben.
          Die Zähler·stände sind von:

          • Wasser·uhren

          • oder Strom·zählern bei Pumpen.

          Sie sollen die Zähler·stände am 1. Juli 2026 und am 31. Dezember 2026 aufschreiben.

          Wer informiert Sie zum Wasser·cent?

          Vielleicht müssen Sie den Wasser·cent bezahlen.
          Dann bekommen Sie im Herbst 2026 einen Brief.
          Der Brief ist von:

          • Ihrem Land·rats·amt

          • oder Ihrer kreis·freien Stadt.

          In dem Brief stehen Informationen.Zum Beispiel:
          So können Sie sagen:
          So viel Wasser haben wir wirklich benutzt.
          Das können Sie auch elektronisch machen.Das heißt:
          Sie können dafür ein Gerät benutzen.
          Zum Beispiel einen Computer oder ein Handy.

          Symbol für: Information., Bild © Stadt Nürnberg

          Hinweis:

          Die Internet·seite ist nicht in Leichter Sprache.


          Hinweis zur Übersetzung in Leichte Sprache

          Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.


          Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

          Symbol für: Glossar., Bild © Stadt Nürnberg

          Klicken Sie hier:

          • Start·seite<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/>
          Das Bild zeigt das Symbol für: Home·page oder Start·seite., Bild © Stadt Nürnberg

          Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
          Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
          Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
          Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.Das bedeutet:
          Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

            Symbol für: Wichtige Information!, Bild © NN / Stadt Nürnberg

            Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
            Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
            Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.

            Von wem sind die Bilder?
            Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.

            Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
            Wir haben die Internet·seite im Juni 2026 gemacht.

              Wichtig!

              In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.

              Zum Beispiel:
              Schüler.

              Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.

              Wir meinen aber auch Frauen.
              Und auch andere Geschlechter.

              Zum Beispiel:
              Im Text steht das Wort Schüler.
              Ein Schüler kann ein Mann sein.
              Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
              Oder ein anderes Geschlecht haben.

              Wir meinen immer alle Menschen!