Die Stadt·(ver)führungen sind dieses Jahr vom 18.September bis zum 20. September 2026.Bei den Stadt·(ver)führungen gibt es Führungen in Nürnberg und Fürth.Das Thema von den Stadt·(ver)führungen ist dieses Jahr: Zeit·fenster.
Die Stadt·(ver)führungen sind an 3 Tagen.
Sie gehen von morgens bis abends.
Was gibt es bei den Stadt·(ver)führungen?
Es gibt mehr als 1.100 Führungen.
Die Führungen sind die größten in Deutschland.
Die Führungen haben 13 verschiedene Themen.
Die Führungen zeigen Ihnen:
alte Orte
kulturelle Einrichtungen
versteckte Orte
Geschichten von Menschen
was sich in den Städten geändert hat.

Ab wann können Sie eine Eintritts·karte für die Stadt·(ver)führungen kaufen?
Der Vor·verkauf für die Stadt·(ver)führungen fängt am 24. Juli 2026 an.
Sie können eine Eintritts·karte für die Stadt·(ver)führungen kaufen.
Die Eintritts·karte heißt: Stadt·(ver)führungs·türmchen.
Mit der Eintritts·karte können Sie an allen Führungen teilnehmen.

Wichtig:
Für manche Führungen brauchen Sie eine extra Eintritts·karte.
Diese extra Eintritts·karte ist kosten·los.
Sie können die extra Eintritts·karte nur mit dem Türmchen bekommen.
Sie können die extra Eintritts·karte ab dem 5. September 2026 um 10 Uhr im Internet bestellen.
Was kostet die Eintritts·karte?
Das Türmchen kostet im Vor·verkauf 10 Euro.
Mit einem Sozial·pass kostet das Türmchen nur 5 Euro.Der Sozial·pass heißt in Nürnberg: NürnbergPass.Am Wochen·ende von der Veranstaltung kostet das Türmchen dann 12 Euro.

Wo können Sie die Eintritts·karte kaufen?
Sie können das Türmchen an verschiedenen Orten kaufen:
in Nürnberg
in Fürth
in Erlangen
in Hersbruck
in Lauf
in Schwabach
in Zirn·dorf.

Sie können das Türmchen auch im Internet kaufen.
Klicken Sie hier:

Gibt es ein Programm·heft?
Ab dem 24. Juli 2026 bekommen Sie ein Programm·heft mit dem Türmchen.
Im Programm·heft stehen alle Informationen zu den Führungen.
Sie können das Programm·heft auch im Internet herunter·laden.
Klicken Sie hier:

Hinweis zur Übersetzung in Leichte Sprache
Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im Juli 2026 gemacht.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!

