Am 26. Oktober 2026 ist die Wahl vom Behinderten·rat von der Stadt Nürnberg.
Die Wahl ist für 5 Jahre.

Am 26. Oktober 2026 ist die Wahl vom Behinderten·rat von der Stadt Nürnberg.
Die Wahl ist für 5 Jahre.

40 Personen werden gewählt.
Davon sind 26 Personen Menschen mit Behinderung.
Und 14 Personen sind Vertreter von Vereinen und Selbst·hilfe·gruppen.
Menschen mit Behinderung dürfen wählen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Und sie müssen in Nürnberg wohnen.
Sie müssen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
Oder sie müssen gleich·gestellt sein.
Auch Vertreter von Vereinen und Selbst·hilfe·gruppen dürfen wählen.
Die Vereine und Selbst·hilfe·gruppen müssen in Nürnberg sein.

Menschen mit Behinderung dürfen gewählt werden.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Und sie müssen in Nürnberg wohnen.
Auch Vertreter von Vereinen und Selbst·hilfe·gruppen dürfen gewählt werden.
Die Vereine und Selbst·hilfe·gruppen müssen in Nürnberg sein.
Die Vertreter dürfen auch außerhalb von Nürnberg wohnen.
Ab Mitte Oktober stehen die Namen von den Kandidaten auf der Internet·seite vom Behinderten·rat:
Dann müssen Sie sich anmelden.
Das können Sie auf einer Internet·seite machen.
Sie können sich auch am Abend von der Wahl anmelden.
Zur Internet·seite kommen Sie hier:
Der Behinderten·rat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen sind aus Nürnberg.
Die Menschen sind:
Menschen mit Behinderung
Vertreter von Vereinen
Vertreter von Selbst·hilfe·gruppen.
Der Behinderten·rat hilft Menschen mit Behinderung in Nürnberg.
Der Behinderten·rat gibt der Stadt Nürnberg Tipps.

Wie kann die Stadt besser für Menschen mit Behinderung sein?
Was kann die Stadt für Menschen mit Behinderung machen?
Der Behinderten·rat arbeitet ehren·amtlich.Das heißt:
Die Mitglieder vom Behinderten·rat bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie informieren.
Der Text ist ein Zusatz·angebot.
Der Text in Leichter Sprache ist nicht der rechtlich verbindliche Text.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im September 2026 gemacht.
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!