Leichte Sprache
bei der Stadt Nürnberg

Bürger·brief von Service·betrieb Öffentlicher Raum zum Winter·dienst

Der Service·betrieb öffentlicher Raum
hat einen Brief an die Bürger von Nürnberg geschrieben.Die Abkürzung für den Service·betrieb öffentlicher Raum ist: Sör.

    Foto von 2 Mitarbeitern vom Winter·dienst beim Schnee·räumen., Bild © dieter76 / stock.adobe

    Liebe Bürger,
    dieser Brief ist für Sie.
    In dem Brief steht:

    • Was macht die Stadt Nürnberg im Winter?

    • Was müssen Haus·besitzer im Winter machen?

    • Was können Sie als Bürger im Winter machen?

    So können wir zusammen die Straßen sicher machen.
    Dann können Sie auf den Straßen laufen.
    Und es gibt keine Unfälle.

    Im Winter gibt es Schnee und Eis.
    Das ist normal.
    Aber man kann sich vorbereiten.
    Dann gibt es weniger Unfälle.
    Die Stadt Nürnberg muss sich vorbereiten.
    Und die Haus·besitzer müssen sich vorbereiten.

    Manchmal gibt es trotzdem Probleme auf der Straße.
    Deshalb sollten Sie mehr Zeit einplanen.
    Auto·fahrer müssen ihr Auto vorbereiten.Zum Beispiel:
    Auto·fahrer müssen Winter·reifen haben.

    Alle Menschen müssen sich vorbereiten.
    Dann gibt es weniger Probleme im Winter.

      Das müssen Sie zum Winter·dienst wissen

      Das muss Sör im Winter machen:

      • Winter·dienst auf Straßen
        Sör hat dafür einen speziellen Plan.
        Zum Beispiel räumt Sör den Schnee nicht auf Straßen mit Tempo 30 weg.

      • Winter·dienst auf Rad·wegen
        Sör macht den Winter·dienst aber nicht auf allen Rad·wegen.

      • Winter·dienst in Grün·anlagen.Grün·anlagen sind Parks.
        Zum Beispiel der Stadt·park von Nürnberg.
        Sör macht den Winter·dienst aber nur auf den wichtigen Wegen.

      Wichtig:

      In der Nacht muss Sör die Straßen nicht räumen und streuen.


      Das müssen Haus·besitzer in Winter machen:

      • Auf dem Weg zu den Müll·tonnen Eis und Schnee entfernen.
        So kann die Müll·abfuhr ohne Gefahr die Müll·tonnen holen.

      • Eis und Schnee auf dem öffentlichen Geh·weg vor dem eigenen Grundstück entfernen.

      • Den öffentlichen Geh·weg vor dem eigenen Grundstück bei Glatt·eis und Schnee streuen.
        Sie können zum Beispiel Sand oder Split streuen. 
        Dafür dürfen Sie kein Streu·salz nutzen.
        Ausnahme:
        Sie dürfen Streu·salz dann nutzen:Bei Treppen
        oder wenn der Weg steil ist.

      Wichtig:

      Haus·besitzer müssen den öffentlichen Geh·weg zwischen 7 Uhr und 20 Uhr räumen und streuen.

      In der Nacht müssen Haus·besitzer den öffentlichen Geh·weg nicht räumen und streuen.

      Hinweis:

      Haus·besitzer müssen die Sachen zum Streuen selber besorgen.
      Sör bittet darum:Machen Sie das rechtzeitig.Sie können zum Beispiel Sachen zum Streuen selber kaufen.
      Oder Sie gehen zu den Wert·stoff·höfen.Bei den Wert·stoff·höfen bekommen Sie auch Sachen zum Streuen.Oder Sie gehen zu den Betriebs·höfen von Sör.Bei den Betriebs·höfen bekommen Sie auch Sachen zum Streuen.

      • in der Großreuther Straße 117
        in Nürnberg

      • in der Donau·straße 90
        in Nürnberg.

      Symbol für: Adresse oder Besucher·adresse., Bild © Stadt Nürnberg

      Sie können nur zu den normalen Öffnungs·zeiten kommen

      Die Öffnungs·zeiten sind:

      • Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 16 Uhr

      • Freitag von 7 bis 12 Uhr.

      Symbol für: Uhr·zeit., Bild © Stadt Nürnberg

      Hinweis zur Übersetzung in Leichte Sprache

      Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.


      Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

      Symbol für: Glossar., Bild © Stadt Nürnberg

      • Start·seite<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/>
      Das Bild zeigt das Symbol für: Home·page oder Start·seite., Bild © Stadt Nürnberg

      Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
      Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation 
      beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
      Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.

      Von wem sind die Bilder?
      Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.

      Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
      Wir haben die Internet·seite im Oktober 2025 gemacht.

        Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
        Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.

        Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
        Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
        Das bedeutet:
        Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

          Das Bild zeigt das Symbol für: Wichtige Information!, Bild © NN / Stadt Nürnberg

          Wichtig!

          In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.

          Zum Beispiel:
          Schüler.

          Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.

          Wir meinen aber auch Frauen.
          Und auch andere Geschlechter.

          Zum Beispiel:
          Im Text steht das Wort Schüler.
          Ein Schüler kann ein Mann sein.
          Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
          Oder ein anderes Geschlecht haben.

          Wir meinen immer alle Menschen!