Leichte Sprache
bei der Stadt Nürnberg


Sie haben für die Kommunal·wahl Brief·wahl beantragt und die Unterlagen noch nicht?

Am 8. März 2026 ist in Nürnberg Kommunal·wahl.
Viele Menschen wollen bei der Kommunal·wahl Brief·wahl machen.
Bis jetzt haben schon mehr als 103 Tausend Menschen einen Antrag für Brief·wahl gemacht.

Sie haben einen Antrag für Brief·wahl gemacht?
Aber Sie haben die Unterlagen für die Brief·wahl noch nicht bekommen?
Dann sollen Sie sich beim Wahl·amt melden.
Sie können zum Wahl·amt gehen.
Die Adresse ist: Unschlitt·platz 7a.
Oder Sie können das Wahl·amt anrufen.
Die Telefon·nummer ist: 09 11 231 33 50

Sie können die Unterlagen beim Wahl·amt abholen.
Und Sie können gleich im Wahl·amt wählen.

    Sie haben einen Antrag für Brief·wahl gemacht?

    Dann können Sie nicht mehr im Wahl·lokal wählen.
    Außer:
    Sie zeigen den weißen Wahl·schein aus den Unterlagen von der Brief·wahl.

    Das sind die Öffnungs·zeiten vom Wahl·amt:

    • am 4. März von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    • am 5. März von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr

    • am 6. März von 8:30 Uhr bis 15 Uhr.

    In dieser Zeit können Sie noch einen Antrag für Brief·wahl machen.
    Und Sie können gleich im Wahl·amt wählen.

    Am 7. März hat das Wahl·amt von 8:30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
    In dieser Zeit können Sie nur neue Unterlagen für die Brief·wahl bekommen.Zum Beispiel:
    Wenn Ihre Unterlagen nicht angekommen sind.
    Außerhalb von den Öffnungs·zeiten gibt es einen Brief·kasten beim Wahl·amt.
    In den Brief·kasten können Sie Ihre Unterlagen für die Brief·wahl werfen.


      Hinweis zur Übersetzung in Leichte Sprache

      Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.


      Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

      Symbol für: Glossar., Bild © Stadt Nürnberg

      • Start·seite<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/>
      Das Bild zeigt das Symbol für: Home·page oder Start·seite., Bild © Stadt Nürnberg

      Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
      Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
      Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
      Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.Das bedeutet:
      Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

        Symbol für: Wichtige Information!, Bild © NN / Stadt Nürnberg

        Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
        Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
        Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.

        Von wem sind die Bilder?
        Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.

        Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
        Wir haben die Internet·seite im Februar 2026 gemacht.

          Wichtig!

          In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.

          Zum Beispiel:
          Schüler.

          Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.

          Wir meinen aber auch Frauen.
          Und auch andere Geschlechter.

          Zum Beispiel:
          Im Text steht das Wort Schüler.
          Ein Schüler kann ein Mann sein.
          Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
          Oder ein anderes Geschlecht haben.

          Wir meinen immer alle Menschen!