Sie wollen selbst bestimmen:Was soll in einem Notfall mit Ihnen passieren?Dann können Sie zu einer Info-Veranstaltung gehen.
Die Info-Veranstaltung ist von der Betreuungs·stelle
im Sozial·amt.
Sie müssen sich anmelden.

Sie wollen selbst bestimmen:Was soll in einem Notfall mit Ihnen passieren?Dann können Sie zu einer Info-Veranstaltung gehen.
Die Info-Veranstaltung ist von der Betreuungs·stelle
im Sozial·amt.
Sie müssen sich anmelden.

Die Themen von der Info-Veranstaltung sind:
Vorsorge·vollmacht
Betreuungs·verfügung
Patienten·verfügung.

Die Veranstaltung hilft Ihnen.
Sie finden dort eine Lösung für Ihre Situation.
Bei dem Vortrag lernen Sie:
Was ist das Ehegatten·vertretungs·recht?
Wie schreiben Sie eine Vorsorge·vollmacht richtig?
Was müssen Sie bei der Beglaubigung beachten?
Wann brauchen Sie eine rechtliche Betreuung?
Wie läuft ein Betreuungs·verfahren ab?
Warum ist eine Patienten·verfügung wichtig?
Die Info-Veranstaltung ist am 20. November 2025.

Die Info-Veranstaltung beginnt um 15:30 Uhr.

Die Info-Veranstaltung ist im Nachbarschafts·haus Gostenhof.Das Nachbarschafts·haus Gostenhof
ist in der Adam-Klein-Straße 6.Kommen Sie in den 1. Stock in Raum 101.

Die Veranstaltung ist kosten·los.

Bitte schicken Sie eine Nachricht über das Kontakt·formular.
Klicken Sie hier:

Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation
beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im November 2025 gemacht.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!