Im Winter gibt es wenig Garten·abfall.
Deshalb schließen die Garten·abfall·sammel·stellen
ab dem 15. Dezember 2025.

Im Winter gibt es wenig Garten·abfall.
Deshalb schließen die Garten·abfall·sammel·stellen
ab dem 15. Dezember 2025.

Die Garten·abfall·sammel·stellen öffnen wieder ab Mitte März.
Das Wetter ist Mitte März noch kalt und schlecht?
Dann öffnen die Garten·abfall·sammel·stellen vielleicht auch
ein bisschen später.
Das Wetter ist Mitte März schon sonnig und gut?
Dann öffnen die Garten·abfall·sammel·stellen vielleicht auch
ein bisschen früher.

3 Garten·abfall·sammel·stellen öffnen aber schon ab dem 10. Januar 2026.
Das sind:
die Garten·abfall·sammel·stelle in der Andernacher Straße
die Garten·abfall·sammel·stelle in der Otto-Kraus-Straße
und die Garten·abfall·sammel·stelle in der Willstätter Straße.

Sie können den Garten·abfall zu den Wertstoff·höfen von der Stadt Nürnberg bringen.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache:
Sie dürfen bei den Wertstoff·höfen nicht mehr als 2 Kubik·meter Garten·abfall abgeben.
Sie möchten den Garten·abfall in eine Bio·tonne werfen?
Und Ihre normale Bio·tonne ist dafür zu klein?
Dann können Sie eine größere Bio·tonne beantragen.
Diese größeren Bio·tonnen gibt es:
Bio·tonne extra

Bio·tonne extra Z.
Für die größeren Bio·tonnen müssen Sie mehr Geld bezahlen.
Hier finden Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache:
Diesen Text hat ein Computer-Programm übersetzt.Das Programm heißt: SUMM AI.Der Text ist nicht von einer Prüf·gruppe auf Verständlichkeit geprüft.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation
beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Wir haben bei der Übersetzung das Computer-Programm SUMM AI benutzt.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im Dezember 2025 gemacht.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!