Dienstbarkeiten

Mit am Grundstück einzutragenden Dienstbarkeiten werden Geh- und Fahrtrechte, Abstandsflächen, U-Bahn-Bau und Betriebsberechtigungen, Baubeschränkungen, Leitungsrechte, Über- oder Unterbaurechte etc. zugunsten privater Dritter oder zugunsten der Stadt Nürnberg gesichert. Diese Rechte werden in der Abteilung Immobilienmanagement verwaltet.

Stellplatz- und Kinderspielplatzsicherungen durch Dienstbarkeiten bei Bauvorhaben auf einem Drittgrundstück des Bauherrn werden in der Abteilung Immobilienverwaltung bearbeitet.

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