Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

Kleingartenflächen

Ausgewiesene Kleingartenflächen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes hat die Stadt Nürnberg über einen Generalpachtvertrag an den Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V. und über Einzelpachtverträge an weitere Zwischenpächter (Kleingartenvereine) verpachtet. Die einzelnen Gärten werden durch diese Organisationen unterverpachtet.

Für Fragen der Zwischenpacht steht Ihnen die Abteilung Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung.