Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Ausländische Fahrerlaubnis aus Drittstaaten umschreiben

Beschreibung

Ausländische Führerscheine (außerhalb EU und EWR) berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Fahren von Kraftfahrzeugen in Deutschland.

Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

Die ausländische Fahrerlaubnis können Sie nur persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.

Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • gültiger nationaler Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung (ADAC oder öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer)
  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform (nicht älter als ein Jahr)
  • bei Zuzug nach Nürnberg direkt aus dem Ausland: normale Meldebescheinigung
  • bei Zuzug nach Deutschland aus dem Ausland: erweiterte Meldebescheinigung der ersten Meldebehörde aus Deutschland mit Angabe des Herkunftslandes aus dem Ausland oder die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht mit erweitertem Inhalt
  • Name der Fahrschule in Nürnberg, Fürth, Erlangen
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe im Original
  • Sehtest (Augenarzt/-ärztin oder Optiker/in) im Original - nicht älter als zwei Jahre

Für C- und D-Klassen:

  • anstelle des Sehtests eine augenärztliche, betriebs- oder arbeitsmedizinische Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2 der FeV im Original - nicht älter als zwei Jahre
  • zusätzlich ärztliche Bescheinigung auf gesondertem Vordruck - nicht älter als ein Jahr
  • gegebenenfalls Nachweis über die abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der fünf Module

Zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus:

Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet - nicht älter als ein Jahr

Mit einer ausländischen Fahrerlaubnis besteht keine Fahrberechtigung, wenn

  • Sie zum Zeitpunkt der Erteilung in Deutschland angemeldet waren (ein ständiger Auslandsaufenthalt von mindestens 185 Tagen muss über den gesamten Zeitraum nachgewiesen werden)
  • Sie lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind
  • Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben
  • Ihnen wegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf
  • ein Fahrverbot besteht oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein eingezogen werden. Der Führerschein verbleibt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bei EU-Staaten oder bei Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Rückführabkommen geschlossen hat, werden die Führerscheine über das Kraftfahrt-Bundesamt an das jeweilige Ausstellungsland zurückgeschickt.

Diese Führerscheine berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Es wird empfohlen, dies drei Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.

Nach Ablauf der Frist bis zur Neuerteilung besteht keine Fahrberechtigung.

Umschreibung ohne Probezeit57,90 Euro
Umschreibung bei Feststellung einer Probezeit58,70 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/Schlüsselzahl 95)35 bis 74 Euro
bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich35,80 Euro