Die Zulassung können Sie nur persönlich vor Ort mit Terminvereinbarung beantragen.
Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Beschreibung
Ein im Ausland erworbener Gebrauchtwagen soll in Nürnberg zugelassen werden.
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
- falls vorhanden: alle Kennzeichenschilder der letzten Zulassung
Zusätzliche Unterlagen für Fahrzeuge, die im EU-Ausland gekauft wurden:
- Zulassungsbescheinigung(en), z. B. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- falls vorhanden EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
- Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung und keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC) vorhanden ist
- Gutachten gem. § 13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern für Ihr Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung vorhanden ist
- Bescheinigung des Importeurs oder des Autohauses, dass keine Fahrzeugdokumente ausgestellt wurden
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
- Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
- amtliche Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten
- Wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist: Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts (wird vom Jugendamt ausgestellt)
- Ihr Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug/Anhänger aus dem Ausland.
- Das Fahrzeug soll in Nürnberg zugelassen werden.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet oder haben ihren Betriebssitz in Nürnberg.
| Zulassung eines gebrauchten Kfz: | 30 Euro |
Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis € 2,60 Euro anfallen.
Es können zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten entstehen.
