Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Einzelhandel mit Tierarzneimitteln anzeigen

Beschreibung

Wer einen Einzelhandel mit Tierarzneimitteln betreiben will, muss dies beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

Sie können die Anzeige mit dem Online-Dienst übermitteln.

Der Einzelhandel mit Tierarzneimitteln ist vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Apothekenbescheinigung:10 Euro
Zulassung als Arzneimittelhersteller:200 Euro

Für Anfahrt und Arbeitszeit des Amtstierarztes können weitere Gebühren anfallen.