Wahlplakatierung anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2020 und der OBM-Stichwahl am 29.03.2020

Bitte beachten:

Die Plakatierung zur Kommunalwahl muss grundsätzlich bis spätestens 23.03.2020 um 20.00 Uhr entfernt werden (bzw. im Falle einer Beteiligung an der Stichwahl zum 06.04.2020). Die Pflicht zur Beseitigung wird bis auf weiteres ausgesetzt, wenn zur Beseitigung mehr als eine Person erforderlich ist. Dreieckständer können somit unter zwei Voraussetzungen vorerst stehen bleiben. Die erste Voraussetzung ist, dass der Dreieckständer unverändert kein Verkehrshindernis darstellt. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Plakate in den Plakatständern entfernt worden sind (ausgenommen die Beteiligung an der Stichwahl). Entfernt werden müssen somit normale Plakate und Plakate in Dreieckständern, nicht die Dreieckständer selbst.

Für die kommende Kommunalwahl am 15.03.2020 kann den zur Wahl zugelassenen Parteien für politische Werbung auf schriftlichen Antrag das Aufstellen von max. 500 Plakatierungen (doppelseitige oder max. 3 Ansichtsflächen/Dreieckständer an einem Aufstell- oder Befestigungsort) gebührenfrei genehmigt werden.
Wir verweisen dazu auf die vom Stadtrat am 19.07.2013 beschlossene Vollzugsrichtlinie zu § 6 Abs. 2 S. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg und auf § 4 Abs. 4 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg.
Mit der Plakatierung kann 43 Tage vor dem Wahltag am Samstag 01.02.2020 um 8:00 Uhr begonnen werden. Das Ablegen von Plakaten oder Plakatständern auf öffentlicher Flächen stellt bereits den Beginn des Aufbaus dar und ist somit vor dem genannten Zeitpunkt nicht gestattet. Gleiches gilt für das Reservieren von Standorten in anderer Art und Weise.

Sofern von der gebührenfreien Plakatierung Gebrauch gemacht werden soll, ist von den zugelassenen Parteien rechtzeitig (min. 14 Tage vor dem Aufstelltermin) ein schriftlicher Antrag an das Liegenschaftsamt zu richten.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0911/ 231-5730 zur Verfügung.

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