Die Verwaltung der städt. Mietwohnungen (ohne Dienstwohnungen) erfolgt im Auftrag des Liegenschaftsamtes durch die Gesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH.
Die Verwaltung der städt. Mietwohnungen (ohne Dienstwohnungen) erfolgt im Auftrag des Liegenschaftsamtes durch die Gesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH.