Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

Vorkaufsrechte

Verschiedene gesetzliche Normen des Baugesetzbuches (BauGB)und des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) berechtigen die Kommune, zu privaten Kaufverträgen ein Vorkaufsrecht auszuüben, so beispielsweise wenn bebauter Grundbesitz im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt.