Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Erlaubnis für Versteigerungsgewerbe beantragen

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis.

Sie können die Erlaubnis online, schriftlich oder vor Ort beantragen. 

Für die Online-Beantragung können Sie alle erforderlichen Unterlagen über den Upload-Assistenten übermitteln.

Sie können auch alle Unterlagen mit der Post an das Ordnungsamt senden.

Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte online einen Termin.

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung der benötigten Erlaubnis
  • amtliches Ausweisdokument, Kopie bei schriftlicher Antragstellung
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung, welche die selbständige Erwerbstätigkeit gestattet (Kopie)
  • behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts
  • juristische Personen und eingetragene Einzelunternehmen: aktuellen Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • Bescheinigung des Amtsgerichts Hof – Zentrales Vollstreckungsgericht, ob Einträge in der Schuldnerkartei verzeichnet sind

Eine Antragstellung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin ist erforderlich.

Das Versteigerungsgewerbe darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt und das Gewerbe angemeldet wurde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Versteigerer sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers. 

Zusätzlich zur Erlaubnis ist vor dem Beginn der Tätigkeit die Gewerbeanzeige vorzunehmen. 

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen, da für die Erlaubnis Auskünfte von weiteren Stellen eingeholt werden müssen.

Versteigerererlaubnis800 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Gewerbezentralregisterauskunft13 Euro
Gewerbeanmeldung für juristische Personen50 Euro
Gewerbeanmeldung für natürliche Personen45 Euro