Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen

Beschreibung

Die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Wer für die Messe, Ausstellung oder den Markt Marktprivilegien beanspruchen will, benötigt eine „Festsetzung“. Um diese zu erhalten, muss die Festsetzung der Messe, der Ausstellung oder des Marktes beantragt werden.

Man unterscheidet folgende Veranstaltungsarten:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Großmärkte
  • Wochenmärkte
  • Spezialmärkte
  • Jahrmärkte

Zu den sogenannten Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschlussgesetz, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen sowie die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte.

Sie können die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten online, schriftlich oder vor Ort beantragen. 

Für die Online-Beantragung können Sie alle erforderlichen Unterlagen über den Upload-Assistenten übermitteln.

Sie können auch alle Unterlagen mit der Post an das Ordnungsamt senden.

Für die Antragstellung vor Ort vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

  • Antragsformular
  • Pläne der Veranstaltung mit Standeinzeichnungen (maßstäblich)
  • Führungszeugnis des Veranstalters (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Veranstalters (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Mietvertrag oder Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzers, dass der Markt auf seiner Fläche abgehalten werden darf

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin.

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers und der Veranstaltungsleitung
  • Je nach Art und Umfang der Veranstaltung kann ein formelles Sicherheitskonzept erforderlich sein.

je nach Art und Dauer der Veranstaltung50 Euro bis 1.500 Euro