Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Taxikonzession übertragen

Beschreibung

Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreiben will, bedarf einer Taxikonzession.

Den Antrag auf Übertragung der Taxikonzession stellen der Verkäufer und der Käufer gemeinsam. Hierzu übersenden Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen an das Ordnungsamt. Sobald die Unterlagen gesichtet wurden, nimmt das Ordnungsamt Kontakt mit Ihnen auf, um den weiteren Verlauf der Übertragung zu besprechen.

Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei der Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellende mit Hauptwohnsitz in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Dieser Wunsch ist im Antrag anzugeben. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

  • Schriftlicher Antrag des Verkäufers, dass er seinen Taxibetrieb an den Käufer übertragen möchte. Der Grund für den Verkauf muss dabei angegeben werden.
  • Schriftlicher Antrag des Käufers, dass er diesen Taxibetrieb übernehmen möchte
  • Kaufvertrag (der Betrieb muss „im Ganzen“ verkauft werden)
  • Führungszeugnis (für Behörden) für den Einzelunternehmer bzw. für alle Geschäftsführer der juristischen Person und ggf. den Betriebsleiter
  • Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden) für den Einzelunternehmer bzw. für die juristische Person (entfällt bei Neugründung der juristischen Person), für alle Geschäftsführer der juristischen Person und ggf. den Betriebsleiter
  • Bei juristischen Personen: ein aktueller chronologischer Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und der Gründungsvertrag der juristischen Person
  • Sofern der Geschäftsführer nicht gleichzeitig Gesellschafter ist, muss der Geschäftsführungsvertrag entsprechend der leitenden Position im Unternehmen vorgelegt werden.
  • Sofern der Einzelunternehmer / Geschäftsführer nicht selbst der Betriebsleiter ist, muss der Arbeitsvertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag des entsprechenden Mitarbeiters vorgelegt werden. Dieser muss der leitenden Funktion im Unternehmen angemessen sein.
  • Sofern der Betriebsleiter als externer Betriebsleiter (mit Geschäftsbesorgungsvertrag) für das Unternehmen tätig wird, muss er seine eigene Gewerbeanmeldung vorlegen.
  • Sofern der Betriebsleiter diese Funktion auch für weitere Unternehmen ausübt, sind diese mit Namen und Adresse unterschriftlich aufzulisten. Auch die Anzahl der dort betriebenen Taxen / Mietwägen muss angegeben werden.
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • schriftliche Erklärung, dass der Taxibetrieb „hauptberuflich“ geführt wird
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundenachweis der IHK)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Stadtkasse, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind für die Person des Einzelunternehmers bzw. die juristische Person (Krankenkassen des Personals) einzureichen. Sofern die juristische Person noch kein ganzes Jahr besteht, sind die Nachweise für die Person des Geschäftsführers / der Geschäftsführer vorzulegen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Die Übertragung darf nur genehmigt werden, wenn

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  • keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen hinweist,
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist,
  • sich der Betriebssitz in Nürnberg befindet,
  • der Unternehmer oder Geschäftsführer fachlich geeignet ist.

auf Anfrage