Den Antrag auf Übertragung der Taxikonzession stellen der Verkäufer und der Käufer gemeinsam. Hierzu übersenden Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen an das Ordnungsamt. Sobald die Unterlagen gesichtet wurden, nimmt das Ordnungsamt Kontakt mit Ihnen auf, um den weiteren Verlauf der Übertragung zu besprechen.
Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei der Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Alternativ können Antragstellende mit Hauptwohnsitz in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Dieser Wunsch ist im Antrag anzugeben. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.
Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
