Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Gemeinschaftslizenz beantragen

Beschreibung

Wer in Deutschland gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) transportieren möchte, benötigt eine Genehmigung.
Beim grenzüberschreitenden gewerblichen Transport mit Kraftfahrzeugen über 2,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) ist eine „kleine“ Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Sie können die Gemeinschaftslizenz per Upload-Assistent und anschließend per Post oder alle Unterlagen gleich zu Anfang per Post beantragen. In Ausnahmefällen kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Ihr Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie selbst online „zur Vorlage bei einer Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Für Einzelunternehmen:

  • Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
  • Arbeitsvertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag des Verkehrsleiters. Dieser muss der leitenden Funktion der Person im Unternehmen angemessen sein (nicht erforderlich, wenn der Inhaber oder Geschäftsführer diese Tätigkeit selbst ausüben).
  • Fachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Führungszeugnis (für Behörden) für den Einzelunternehmer bzw. für alle Geschäftsführer der juristischen Person und ggf. den Verkehrsleiter
  • Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden) für den Einzelunternehmer bzw. für alle Geschäftsführer der juristischen Person und ggf. den Verkehrsleiter
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals.
  • Eigenkapitalbescheinigung (Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit). Die ausgewiesenen Zahlen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload):

Bei Antragstellung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Für Nürnberger Bürgerinnen und Bürger zusätzlich:

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug

Für juristische Personen zusätzlich:

  • Notarvertrag über die Gründung der Firma und die Bestellung der Geschäftsführer
  • aktueller chronologischer Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden) für die juristische Person
  • Geschäftsführungsvertrag des Geschäftsführers, sofern dieser nicht gleichzeitig Gesellschafter ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse Nürnberg, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen des eingesetzten Fahrpersonals. Bei Neugründung der juristischen Person, sind diese Unterlagen bezogen auf die Person des/der Geschäftsführer/s vorzulegen.

Bei Erteilung weiterer beglaubigter Kopien der Ihnen erteilten Gemeinschaftslizenz:

  • Formloser Antrag des Einzelunternehmers oder des Geschäftsführers der juristischen Person
  • Aktuelle Eigenkapitalbescheinigung, ausgestellt vom Steuerberater, der Stichtag darf nicht älter sein als ein Jahr.
  • Auflistung der Zugmaschinen des Unternehmens.

Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben wollen, müssen: 

  • über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat verfügen;
  • zuverlässig sein;
  • eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und
  • die geforderte fachliche Eignung besitzen.

Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Unternehmer folgendes Eigenkapital nachweisen:

Für das erste Kraftfahrzeug9.000,00 Euro
Für das erste Kraftfahrzeug von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse1.800,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässige Gesamtmasse5.000,00 Euro
Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse900,00 Euro

Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz290 Euro
Ausstellung einer beglaubigten Kopie60 Euro
Berichtigung / Ersatzausstellung erste Urkunde60 Euro
Berichtigung jeder weiteren Urkunde30 Euro