Verkaufsoffene Sonntage

Da die bisherigen verkaufsoffenen Sonntage auf große Resonanz gestoßen sind, werden dem Einzelhandel auch im Jahr 2022 Sonntagsöffnungen ermöglicht. Nachdem sich jedoch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu verkaufsoffenen Sonntagen geändert hat, mussten die bisherigen Regelungen den neuen Anforderungen angepasst werden. Insbesondere ist eine stadtweite Öffnung der Geschäftslokale an einem Verkaufssonntag nicht mehr möglich. Es stehen daher zwei eigenständige Termine für die Südstadt und die Altstadt zur Verfügung.
Durch den Stadtrat wurden folgende Termine festgelegt:
15.05.2022
anlässlich des Maifestes für die Südstadt
(Gebietsabgrenzung siehe nachstehend)
25.09.2022
anlässlich des Altstadtfestes/Herbstmarktes für die Altstadt
(Gebietsabgrenzung siehe nachstehend).
Der Termin für die Südstadt gilt für Verkaufsstellen, die innerhalb des durch folgende Straßenzüge begrenzten Gebietes liegen:
Bahnlinie zwischen Marientunnel und Kreuzung An den Rampen/Gibitzenhofstraße/Untere Mentergasse, Gibitzenhofstraße, Pfälzerstraße, Schuckertstraße, Gudrunstraße, Wodanstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Hainstraße, Regensburger Straße.
Der Termin für die Altstadt gilt für Verkaufsstellen, die innerhalb des durch folgende Straßen umfassten Gebietes liegen:
Vestnertorgraben, Maxtor, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben, Spittlertorgraben, Westtorgraben, Neutorgraben.
Öffnungszeiten
An den festgelegten Tagen können Verkaufsstellen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbewesen
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 40 06
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