Achtung: Betrug am Telefon!

Am Telefon

Skrupellos und gemein: Senioren-Abzocke nimmt zu

Betrug am Telefon

Sie sollen sich als Polizisten ausgegeben und dabei mehr als 80 Tausend Euro erbeutet haben: aktuell stehen zwei Männer und eine Frau deshalb vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Mit falschen Dienstausweisen sollen sie bei Senioren geklingelt und deren Bargeld und Wertsachen überprüft haben, angeblich um die Gegenstände vor Einbrechern schützen zu können.

Eine besonders dreiste Masche, aber kein Einzelfall. Denn in letzter Zeit werden vor allem ältere Leute häufig Opfer solcher Betrüger - häufig auch am Telefon!

Das Franken Fernsehen berichtete am 29. Oktober 2019. Als Darsteller hatte sich Armin Ulbrich, Vorstandsmitglied des Nürnberger Stadtseniorenrats, zur Verfügung gestellt:


Warnung vor dem Enkeltrick!

Immer wieder erhalten ältere Bürgerinnen und Bürger Anrufe von Unbekannten, die versuchen, mit dem sogenannten "Enkeltrick" an das Geld der Angerufenen zu kommen. Anlass für die Nürnberger Polizei, vor den Machenschaften dieser Betrüger zu warnen. Die aktuellsten Informationen hierzu finden Sie hier:


Unerlaubte Telefonwerbung: Wie Sie sich und Ihre Angehörigen schützen können

Unerlaubte Telefonwerbung oder ein sogenannter Cold Call liegt vor, wenn ein Verbraucher einen Werbeanruf erhalten hat, in den dieser vorher nicht ausdrücklich
einwilligte. Dies ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verboten und kann nach § 20 Abs. 1 und 2 UWG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Eine zunächst erteilte Einwilligung kann jederzeit durch den Verbraucher widerrufen werden. Vorrangiges Ziel der anrufenden Unternehmen ist es, mit dem Anruf den Absatz oder den Kauf von Waren, die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen zu fördern.
Der unerlaubte Werbeanruf kann von einer natürlichen Person oder mittels einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden. Er ist aber nur dann Bußgeld bewehrt, wenn er gegenüber einem Verbraucher (nicht einem Unternehmer bzw. sonstigen Marktteilnehmer) erfolgt.

Mehr dazu finden Sie im Themenblatt der Bundesnetzagentur.

Wenn Sie sich gegen unerlaubte Telefonwerbung wehren möchten, dann können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Das Formblatt hierzu finden Sie auch hier:


Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon

Ihr Telefon klingelt. Ein Unbekannter meldet sich und stellt sich als Mitarbeiter von Microsoft vor. Er behauptet, Ihr Rechner, z.B. Computer oder Laptop, sei von Viren befallen. In diesem Fall legen Sie am besten gleich wieder den Hörer auf. Denn am anderen Ende der Leitung sind höchstwahrscheinlich Betrüger, die nichts mit Microsoft zu tun haben, sondern in einem Call-Center in Indien sitzen.

Darüber, wie Sie sich schützen können, informiert die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder:


Betrügerische Gewinnversprechen am Telefon

Aktuell werden häufig älteren Menschen angebliche Gewinne – z. B. 50.000 Euro oder ein hochwertiges Auto – am Telefon versprochen, sofern die Gewinnerin oder der Gewinner für angebliche Steuern oder andere Kosten in Vorleistung tritt. Eine Auszahlung des Gewinns erfolgt jedoch nie! Opfer müssen mit weiteren Anrufen und
Forderungen rechnen. Die Täter geben sich als Notare, Rechtsanwälte, Polizeibeamte
und Staatsanwälte aus.

Hier eine Information des BKA, wie Sie sich und Ihre Angehörigen schützen können:


Aktuelle Hinweise und weitere Informationen

Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur sind unter dem Sachgebiet "Telekommunikation" in der Rubrik "Verbraucher" unter "Unerlaubte
Telefonwerbung" weitere Informationen und aktuelle Hinweise
eingestellt. Hier ist auch die Beschwerdeordnung abrufbar, die
ausführlich die Beschwerdebearbeitung im Bereich unerlaubte
Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch der Bundesnetzagentur
darstellt.

Darüber hinaus können Informationen auch telefonisch unter
der Rufnummer +49 (0)291 9955-206 eingeholt werden.

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