Anspruch auf Wohngeld? Öfter als gedacht!

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Ausgaben für die Miete oder das selbstgenutzte Wohneigentum. Und es besteht viel häufiger ein Anspruch auf diese Leistung als gedacht.

Die Höhe des Wohngelds ist nicht nur abhängig vom Einkommen und der Zahl der Personen im Haushalt, sondern auch von der Höhe der Miete. Berechnungsbeispiele finden Sie unten im Vortag von Herrn Dieter Frank, Sozialamt Nürnberg.

Ein Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen einer alleinstehenden Rentnerin von 1.070 Euro und einer monatlichen Bruttokaltmiete von 525 Euro in Mietstufe IV beläuft sich das Wohngeld für 2023 auf 290 Euro, statt 121 Euro im Jahr 2022.

Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich auch dann, wenn das Wohngeld nur wenige Euro beträgt. Denn wer Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf den Nürnberg-Pass.

Mit dem Nürnberg-Pass gibt es viele spannende Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen und außerdem die Fahrkarte Solo 31 für 15 Euro im Monat.

Zuständig für das Wohngeld ist das Sozialamt. Hier finden weitere Informationen und die Kontaktdaten:

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