Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt


Mietwagengenehmigung beantragen

Beschreibung

Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung mit Mietwagen betreiben will, bedarf einer Genehmigung.

Ihre Mietwagengenehmigung beantragen oder verlängern Sie, indem Sie die aufgelisteten Unterlagen an das Ordnungsamt übersenden. Sobald die Unterlagen bei uns angekommen sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online „zur Vorlage bei der Behörde“ beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellende mit Hauptwohnsitz in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Dieser Wunsch ist im Antrag anzugeben. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Formloser Antrag

  • Name und Vorname des Antragstellers unter Angabe der Unternehmensform (Einzelunternehmen oder juristische Person)
  • Ausweiskopie des Einzelunternehmers bzw. der Geschäftsführer und des Betriebsleiters
  • Bei juristischen Personen aktueller, chronologischer Handelsregisterauszug und notarieller Gründungsvertrag
  • Adressangaben zum Wohn- und Betriebssitz. Der Betriebssitz muss sich zwingend im Stadtgebiet Nürnberg befinden.
  • Anzahl der beantragten Mietwagengenehmigungen (die Fahrzeuge müssen bis zum Abschluss des Verfahrens vorhanden sein).

Nachweise zum Betriebssitz

  1. Eigentumsnachweis oder Mietvertrag für die Räumlichkeiten und die Stellplätze
  2. Grundrissplan der Räumlichkeiten
  3. Lageplan der Stellplätze zum Betriebssitz
  4. Die Räume und Stellplätze müssen bemaßt sein.
  5. Die einzelnen Räume müssen mit dem Verwendungszweck (z.B. Räume für die Vermittlung der Fahraufträge an die Fahrer, Aufenthaltsräume, Ruheräume, Sanitärräume usw.) versehen sein.
  6. Für die geplante gewerbliche Nutzung „Personenbeförderung mit Mietwagen“ ist eine Baugenehmigung vorzulegen. Ein entsprechender Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen kann bei der Bauordnungsbehörde, Bauhof 5, 90402 Nürnberg (postalische Anschrift: Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg) oder digital eingereicht werden.
  7. Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung über Arbeitsstätten

Bei den Nummern 6 und 7 ist auf die maximal am Betriebssitz anwesenden Arbeitnehmer (ein Fahrer für jedes Fahrzeug und das Vermittlungspersonal) abzustellen.

  • Die Stellplätze müssen sich in unmittelbarer Nähe zum Betriebssitz befinden (Entfernung maximal 5 Minuten zu Fuß).
  • Ggf. Nachweis der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge am Stellplatz des Mietwagenunternehmens

Nachweise zum Fahrzeug

  • Kfz-Schein (mit dem Verwendungszweck „Mietwagen“)
  • Prüfbericht zur Hauptuntersuchung (nicht bei Neufahrzeugen)
  • Prüfbericht zur Abnahme nach der BOKraft (für Mietwägen)
  • Führungszeugnis des Inhabers bzw. bei juristischen Personen der Geschäftsführer und des Betriebsleiters (bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz in Nürnberg kann das Führungszeugnis direkt durch das Ordnungsamt angefordert werden.)
  • Gewerbezentralregisterauskunft des Inhabers bzw. der juristischen Person, bei juristischen Personen für den/die Geschäftsführer und des Betriebsleiters (bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz in Nürnberg kann die Gewerbezentralregisterauskunft direkt durch das Ordnungsamt angefordert werden.)
  • Ggf. der Arbeitsvertrag des Betriebsleiters, als leitende Person im Unternehmen. Die räumliche Entfernung zwischen Wohn- und Betriebssitz muss in einer glaubhaften Entfernung liegen, so dass der Betrieb tatsächlich und dauerhaft am Betriebssitz geleitet werden kann. (Wöchentliche Arbeitszeit und Vergütung, müssen dieser leitenden Position angemessen sein.)
  • Es ist anzugeben, welche Betriebe, in welchen Städten, der Betriebsleiter zusätzlich betreut. Die Anzahl der dort genehmigten Mietwagen / Taxen ist anzugeben.
  • Fachkundenachweis - Nachweis über die fachliche Eignung, z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken
  • Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 2.250 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Bei neu gegründeten juristischen Personen (noch nicht länger als ein Jahr im Handelsregister eingetragen), sind diese Dokumente für die Person des Geschäftsführers (als natürliche Person) vorzulegen.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  • keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen hinweist,
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist,
  • sich der Betriebssitz in Nürnberg befindet,
  • der Unternehmer oder Geschäftsführer fachlich geeignet ist.

Erteilung Mietwagengenehmigung200 Euro