Rotes Dauerkennzeichen

Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen können für ein nicht zugelassenes Fahrzeug (ohne EG-Typengenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung) mit der Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens durchgeführt werden.

Es gibt zwei Kategorien von Roten Dauerkennzeichen:


Hinweis

Für beide Arten Roter Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.


Auslagen und Gebühren

Es fallen für Ihren Antrag Auslagen und Gebühren von 29,10 Euro an.

Im Falle einer positiven Entscheidung für die Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens wird Ihnen mit dem Bescheid eine Kostenfestsetzung übermittelt. Die Gebühr beträgt 152,50 Euro (abzüglich der Auslagen und Gebühren von 29,10 EUR) und ist bei Abholung der Händlerkennzeichen zu begleichen. Die Gebühr kann je nach Zuteilungszeitraum variieren.

Im Falle einer negativen Entscheidung (Ablehnung) wird Ihnen auf Wunsch ein kostenpflichtiger Bescheid zugestellt. Die Auslagen und Gebühren hierfür betragen 39,00 Euro. Zur abschließenden Zuteilung der Roten Dauerkennzeichen ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des originalen Lichtbildausweises mit Termin erforderlich.


Sie möchten einen Antrag auf die Zuteilung von Roten Dauerkennzeichen „Händlerkennzeichen“ stellen?

Die Antragstellung für diese Kennzeichen erfolgt ausschließlich online.

Sie möchten einen Antrag auf die Zuteilung von Roten Dauerkennzeichen „Oldtimerkennzeichen“ stellen?

Den Antrag für diese Kennzeichen können Sie ausschließlich vor Ort beim Ordnungsamt stellen.


Digitales Amt

Auszeichnungsplakette Digitales Amt
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/rotesdauerkennzeichen.html>