Endgültiges Zensusergebnis als Planungsgrundlage nicht geeignet
Die endgültigen Ergebnisse des Zensus 2011 wurden am 28.05.2014 veröffentlicht, mehr als drei Jahre nach dem Stichtag 09.05.2011. Für Nürnberg und Fürth wurden Einwohnerzahlen errechnet, die stark von den Beständen in den Melderegistern abweichen. Deshalb hatten beide Städte gegen das ermittelte Ergebnis geklagt, ebenso wie weitere 52 Kommunen in Bayern.
Von den 54 Verfahren vor den bayerischen Verwaltungsgerichten wurde nur eines weitergeführt, sozusagen als "Musterverfahren". Dafür wurde die Klage der Stadt Amberg ausgewählt, die restlichen Verfahren ruhten. Mit Urteil vom 6. August 2015 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg die Klage der Stadt Amberg schließlich abgewiesen. Die Volltextveröffentlichung des Urteils finden Sie als Link weiter unten.
In seiner Urteilsverkündung am 19. September 2018 hat das Bundesverfassungsgericht außerdem das Zensusgesetz 2011 sowie die dazugehörige Stichprobenverordnung für verfassungskonform erklärt. Die Volltextveröffentlichung dieses Urteils finden Sie ebenfalls als Link weiter unten.
Die Städte Nürnberg und Fürth konnten die Zensusergebnisse kaum als Planungsgrundlagen nutzen, nicht nur wegen der zu niedrigen Gesamtzahl der Einwohner, sondern auch wegen allzu großer inhaltlicher Abweichungen von den sonstigen Statistikdaten. Dazu hat das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth am 28.11.2014 eine Presseinformation herausgegeben:
