Gebührenbefreiung für nicht eingeleitete Wassermengen

Für Frischwasser, das nicht über das Kanalnetz eingeleitet wird, z.B. Gießwasser oder verdunstetes Wasser bei Fabrikationsprozessen, ist auf schriftlichen Antrag eine Gebührenbefreiung (= absetzbare Wassermenge) möglich.

Zur Feststellung der verbrauchten Menge Gießwasser ist ein geeichter Zwischenzähler erforderlich. Wenn Ihr Frischwasserverbrauch abgelesen wird, sollten Sie bitte selbst Ihren Zwischenzähler für Ihr Gießwasser ablesen und diesen Zählerstand innerhalb von 14 Tagen dem Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg schriftlich mitteilen. Die nachgewiesene Wassermenge wird dann bei der Berechnung der Einleitungsgebühren abgezogen. Sie können den Zählerstand auch online melden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kassen- und Steueramts.


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