Eigentumsverhältnisse
In Nürnberg befindet sich die Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich des Anstichs an die Kanalisation im Eigentum des Grundstückseigentümers. Für Neubau und Änderung bestehender Anlagen sowie für die Instandhaltung ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Rechtliche Grundlage ist die Entwässerungssatzung. Die Nutzung öffentlicher Flächen durch den Hausanschlusskanal wird über einen Gestattungsvertrag geregelt. Dieser wird beim Neubau eines Hausanschlusses zwischen der Stadt Nürnberg und der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer abgeschlossen (im Rahmen des Genehmigungsverfahrens).