Finanzielle Unterstützung für Familien und Alleinerziehende


Antrag auf finanzielle Unterstützung

Werdende Mütter, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können nach der zwölften Schwangerschaftswoche einen Antrag auf Mehrbedarf sowie für die Erstausstattung stellen. Zuständig sind das Sozialamt und das Jobcenter.


Finanzielle Hilfen

Auf den Seiten des Jugendamts der Stadt Nürnberg finden Sie finanzielle Hilfen durch die Stadt Nürnberg sowie Informationen über weitere finanzielle Hilfen.


„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

Hilfen für Schwangere in Not

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ kann auf Antrag Beihilfen zu Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entstehen, vergeben.
Hilfesuchende Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle oder einer katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen stellen. Das Einkommen der Frauen/Familien darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Hilfen für Familien in Not

Auch kinderreichen Familien und alleinerziehenden Elternteilen, die unverschuldet in Not geraten sind, kann durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nähere Informationen über Hilfen für Familien in Not finden Sie hier:

Hilfen bei Mehrlingsgeburten

Eine Unterstützung bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) ist ebenfalls durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ möglich.

In diesem Berechnungsbeispiel erfahren Sie mehr:

Antragstellung in Nürnberg

Hier können Sie den Antrag auf Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in Nürnberg stellen:


Nürnberg-Pass

Menschen mit geringem Einkommen werden von der Stadt Nürnberg durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“ unterstützt. Damit können viele Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr zu vergünstigtem Eintritt wahrgenommen werden.
Außerdem bietet der Nürnberg-Pass vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie z. B. in den Bereichen Kindertagesstätte und Schule besser zu fördern und zu integrieren. Das Angebot für Kinder und Jugendliche wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzt.
Der Nürnberg-Pass kann ganz einfach digital beantragt werden:


Leistungen für Bildung & Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt Angebote der Schule, Kindertageseinrichtung und im Bereich Freizeit nutzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:


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