Land- und Forstwirtschaft
Betriebe und Bodennutzung
Landwirtschaftliche Betriebe nach der landwirtschaftl. genutzten Fläche
Diese Tabelle informiert über die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Nürnberg nach Größe der genutzten Fläche.
Im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine Landwirtschaftszählung (LZ) durchgeführt. Diese im Agrarstatistikgesetz angeordnete Großzählung findet ca. alle 10 Jahre statt. Die bis einschließlich 2007 zweijährige Agrarstrukturerhebung (ASE) ist in die LZ integriert. Nach 2010 wird die ASE nur noch im dreijährigen Abstand (2013, 2016 etc.) durchgeführt. Die Vergleichbarkeit der 2010 veröffentlichten Ergebnisse der LZ/ASE ist gegenüber den Ergebnissen der vorhergehenden stark eingeschränkt. Es wurden umfangreiche Änderungen in der Erhebungsmethodik vorgenommen, zahlreiche Erhebungsmerkmale modifiziert, gestrichen oder neu in die Erhebung aufgenommen, sowie die Erfassungsgrenzen für die auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten deutlich angehoben.
Zu der Grundgesamtheit gehören nun neben Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar (ha) nur noch Betriebe mit z.B. mindestens jeweils zehn Rindern oder 50 Schweinen. Bis einschließlich 2007 waren Betriebe ab einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von zwei ha auskunftspflichtig. Einbezogen in die Erhebungen werden generell Betriebe, die die Mindestgrößenvorgaben erfüllen, einer einheitlichen Betriebsführung unterstehen und die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 aufgeführten Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der EU entweder als Haupt- oder Nebentätigkeiten ausüben. Die Absicht Gewinn zu erzielen, ist dabei nicht erforderlich.
Zeit: ab 1999
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik/Statistik kommunal
Bodennutzung
Diese Tabelle informiert über die Bodennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Die Bodennutzungshaupterhebung wird allgemein alle vier Jahre im Zeitraum von Januar bis Mai durchgeführt. Hierbei werden Merkmale zur Feststellung der betrieblichen Einheiten (z.B. der Betriebssitz) und über die Nutzung der Gesamtflächen (z.B. Bodennutzung nach Hauptnutzungs- und Kulturarten) erhoben. Allerdings werden seit 1999 umfassende Ergebnisse nur für landwirtschaftliche Betriebe ausgewiesen. Ergebnisse für forstwirtschaftliche Betriebe werden nicht mehr veröffentlicht.
Im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine Landwirtschaftszählung (LZ) durchgeführt. Diese im Agrarstatistikgesetz angeordnete Großzählung findet ca. alle 10 Jahre statt. Die bis einschließlich 2007 zweijährige Agrarstrukturerhebung (ASE) ist in die LZ integriert. Nach 2010 wird die ASE nur noch im dreijährigen Abstand (2013, 2016 etc.) durchgeführt. Die Vergleichbarkeit der 2010 veröffentlichten Ergebnisse der LZ/ASE ist gegenüber den Ergebnissen der vorhergehenden stark eingeschränkt. Es wurden umfangreiche Änderungen in der Erhebungsmethodik vorgenommen, zahlreiche Erhebungsmerkmale modifiziert, gestrichen oder neu in die Erhebung aufgenommen, sowie die Erfassungsgrenzen für die auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten deutlich angehoben.
Zu der Grundgesamtheit gehören nun neben Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar (ha) nur noch Betriebe mit z.B. mindestens jeweils zehn Rindern oder 50 Schweinen. Bis einschließlich 2007 waren Betriebe ab einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von zwei ha auskunftspflichtig. Einbezogen in die Erhebungen werden generell Betriebe, die die Mindestgrößenvorgaben erfüllen, einer einheitlichen Betriebsführung unterstehen und die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 aufgeführten Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der EU entweder als Haupt- oder Nebentätigkeiten ausüben. Die Absicht Gewinn zu erzielen, ist dabei nicht erforderlich.
Zeit: ab 1999
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik/Statistik kommunal
Viehhalter und Viehbestand
Viehhalter und Viehbestand
Diese Tabelle informiert über die Anzahl der Viehhalter und den Viehbestand in Fürth.
Die Erhebung über die Viehbestände wurde bis einschließlich 1996 jeweils zum Stichtag 3. Dezember durchgeführt. Seit 1999 werden die Daten nun zum Stichtag 3. Mai erhoben. Dabei werden jedoch nur alle zwei Jahre und seit 2003 alle vier Jahre umfassende Bestände bei allen Betrieben ermittelt. Nicht mehr in die Erhebung einbezogen werden Viehbestände außerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben (z.B. Viehbestände auf Schlachthöfen und bei Viehhändlern). Die Daten ab 1999 sind daher nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar.
Im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine Landwirtschaftszählung (LZ) durchgeführt. Diese im Agrarstatistikgesetz angeordnete Großzählung findet ca. alle 10 Jahre statt. Die bis einschließlich 2007 zweijährige Agrarstrukturerhebung (ASE) ist in die LZ integriert. Nach 2010 wird die ASE nur noch im dreijährigen Abstand (2013, 2016 etc.) durchgeführt. Die Vergleichbarkeit der 2010 veröffentlichten Ergebnisse der LZ/ASE ist gegenüber den Ergebnissen der vorhergehenden stark eingeschränkt. Es wurden umfangreiche Änderungen in der Erhebungsmethodik vorgenommen, zahlreiche Erhebungsmerkmale modifiziert, gestrichen oder neu in die Erhebung aufgenommen, sowie die Erfassungsgrenzen für die auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten deutlich angehoben.
Zu der Grundgesamtheit gehören nun neben Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar (ha) nur noch Betriebe mit z.B. mindestens jeweils zehn Rindern oder 50 Schweinen. Bis einschließlich 2007 waren Betriebe ab einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von zwei ha auskunftspflichtig. Einbezogen in die Erhebungen werden generell Betriebe, die die Mindestgrößenvorgaben erfüllen, einer einheitlichen Betriebsführung unterstehen und die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 aufgeführten Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der EU entweder als Haupt- oder Nebentätigkeiten ausüben. Die Absicht Gewinn zu erzielen, ist dabei nicht erforderlich.
Zeit: ab 1990
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik