Niederschlagswasser

Niederschlagswasser ist das von befestigten Flächen und Dächern abfließende Wasser aus Niederschlägen wie Regen und Schnee. Für alle bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abfließen kann, wird eine Niederschlagswassergebühr von jährlich 0,43 €/m² erhoben.


Versickerung von Niederschlagswasser

Niederschlagswasser ohne schädliche Verunreinigungen ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder auf andere Weise zu beseitigen (=alternative Beseitigung von Niederschlagswasser). Dabei dürfen Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen nicht beeinträchtigt werden.

Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 55 Abs. 2 WHG) und in der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg ist die Versickerung von Niederschlagswasser als Regelfall vorgeschrieben.

Falls eine alternative Regenwasserbeseitigung nicht möglich ist, gilt:
Pro Hektar angeschlossene Fläche dürfen höchstens 10 Liter pro Sekunde Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden (in die Misch- oder Regenwasserkanalisation). Bei Flächen unter 0,3 Hektar darf die Einleitmenge generell bei 3 Litern pro Sekunde liegen (=minimale Drosselvorgabe 3 l/s ).

Diese Regelung gilt nur bei Neubebauung von Grundstücken (auch nach Abbruch bestehender Bebauung) und Erweiterung der befestigten Flächen. Bei Gebäudesanierungen oder Aufstockungen ist keine Änderung der bestehenden Niederschlagswasserableitung nötig (=Bestandsschutz).

Die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation ist nur zulässig, wenn in einem Bodengutachten die alternative Regenwasserbeseitigung nachweislich ausgeschlossen wird.

Bitte beachten Sie, dass in einigen Bereichen der Stadt Nürnberg ein Einleiteverbot für Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation besteht. Auf Anfrage prüfen wir gern, ob Ihr Anwesen/Bauvorhaben in einem solchen Gebiet liegt.

Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser und zur Erlaubnispflicht für die Versickerung von Niederschlagswasser nach den Vorschriften des Wasserrechts finden Sie auf den Internetseiten des Umweltamts Nürnberg.


Regenwasser-Nutzungsanlagen

Neubau und Änderung von Regenwasser-Nutzungsanlagen sind genehmigungspflichtig, sofern das Regenwasser nach der Nutzung in die öffentliche Kanalisation gelangt (Beispiel: Toilettenspülung).

Für das in die öffentliche Kanalisation geleitete Regenwasser sind Schmutzwassergebühren zu entrichten. Zur Messung des abgeleiteten Regenwasservolumens ist deshalb der Einbau von geeichten Wasserzählern erforderlich. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Regenwasserbehandlung

Unter Umständen macht der Verschmutzungsgrad des Niederschlagswassers eine Regenwasserbehandlung von Niederschlagswasser erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Ableitung in ein Gewässer oder in eine Versickerungseinrichtung erfolgt. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen in solchen Fällen gerne weiter.


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