Neubau / Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Grundlegende Informationen

Der Neubau von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Änderung bestehender Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Ist ein neuer Anschluss an den öffentlichen Kanal geplant, ist zuerst eine Kanalauskunft über Lage, Höhe und Abmessung des öffentlichen Kanals im Bereich der Baumaßnahme erforderlich.

Der nächste Schritt ist die entwässerungstechnische Genehmigung der neuen oder geänderten Grundstücksentwässerungsanlage. Die hierzu erforderlichen Genehmigungsunterlagen geben Sie bitte rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten) in 1-facher Ausführung bei der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abteilung Grundstücksentwässerung (Peuntgasse 12) ab. Die genehmigten Planunterlagen erhalten Sie nach Erteilung des Genehmigungsbescheids wieder zurück.

Sollten Sie - bei geplanter Änderung bestehender Anlagen - keine Entwässerungspläne zu Ihrer bestehenden Grundstücksanlage besitzen, so erhalten Sie diese bei der Registratur der Grundstücksentwässerung, Bauhof 2 (im Untergeschoss).

Mit den Bauarbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Genehmigung der Entwässerungspläne begonnen werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage nachzuweisen.

Rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind §8 bis §11 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg.

Beispiel für einen Entwässerungsplan

Der Neubau von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Änderung bestehender Anlagen sind genehmigungspflichtig. Die Anlagen müssen in aussagekräftigen Plänen dargestellt werden. Beispiele, wie ein Entwässerungsplan aussehen sollte, finden Sie hier:


Weiterführende Informationen


Kanalauskunft online

Die Kanalauskunft gibt Ihnen Informationen zur Lage der öffentlichen Kanäle
(Kanalnetz der Stadt Nürnberg)


Zuständigkeiten im Bereich Bauüberwachung

Finden Sie hier die Zuständigkeiten im Bereich der Bauüberwachung für Ihre privaten Kanäle. Das ist bei beispielsweise bei der Vereinbarung eines Termins für den Anstich an den öffentlichen Kanal von Bedeutung.


Formulare


Kontakt


Formular versenden (keine Unterschrift erforderlich)

Folgendes Formular können Sie uns mit dem Assistenten "Formularübermittlung" zusenden:
- Baubeginnsanzeige


Formular versenden (wenn Ihre Unterschrift erforderlich ist)

Folgende Formulare begründen ein Rechtsverhältnis und sind daher nur mit Ihrer Unterschrift gültig. Der Versand muss deshalb per Post oder als eingescannte Datei erfolgen.
- Entwässerungsantrag
- Gestattungsvertrag
- Prüfprotokoll Dichtheitsprüfung Neubau / Änderung

Aktualisiert am 27.12.2023, 19:46 Uhr

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