Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz

Grundlegende Informationen

Gegen das Eindringen von Abwasser in tiefgelegene Räume durch die Kanalisation ("Rückstau") müssen sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer selbst schützen. Räume und Freiflächen mit Kanalanschluss, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen deshalb entsprechend gesichert sein. Als Rückstauebene ist im Regelfall die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals an die öffentliche Kanalisation festgelegt*. Rechtliche Grundlage sind § 9 Abs. 7 und §10 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg.

* In Einzelfällen kann - abhängig z.B. von örtlichen Verhältnissen - im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von SUN auch eine andere Rückstauebene festgelegt werden. Ein entsprechender Hinweis ist dann in den Genehmigungsunterlagen der Grundstücksentwässerungsanlage enthalten.

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