Wiederkehrende Überprüfung
Grundlegende Informationen
Alle Grundstücksentwässerungsanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren baulichen und funktionalen Zustand zu überprüfen. Damit lässt sich eine zuverlässige Ableitung des Abwassers gewährleisten und eine Verschmutzung des Grundwassers sowie das Eindringen von Fremdwasser in die Kanalisation verhindern.
Verantwortlich für die Überprüfung ist der jeweilige Grundstückseigentümer. Rechtliche Grundlage für die Überprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen ist §12 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg.